Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Landwirtschaft- 
liche Brennereien, 
die Branntwein er- 
zeugt haben haupt- 
sächlich aus 
  
Gewerbliche Brennereien, die Branntwein erzeugt haben 
hauptsächlich aus 
  
  
  
. . .. . . .- nder 
Es hatten zu zahlen: Kartoffeln Getreide sKartoffeln Getreide Melasse Zellstoffen Hesenbrühe Stoffen 
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für eine für eine für eine für eine für eine für eine für eine kür eine 
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Betriebsauflage für die Er- 
engung innerhalb des Durcht 
chuittsbrandes. 
A. lediglich allgemeine Betriebsanflage 
1 
n 
  
"B. allgemeine und zugleic besondere 
Betriebsauflage . 
Summe A md B. 
C. Betriebsanflage (A und B) nach dem 
Satze von 
1. 1 
  
I 
I 
I 
  
2. 2 
3. 3 
4. 8 
a) in Brennereien mit einer Jahres- 
erzeugung von mehr als 200, aber 
nicht mehr als 300 hl fl. 
b) in Kornbrennereien — mit ausnahme 
der unter c fallenden — mit einer 
Jahreserzeugung von mehr als 300 
aber nicht mehr als 600 hl M. 
JP) in landwirtschaftlichen Wnit aote- 
brennereien, die als solche vor dem 
1. April 1895 bestanden haden, mit 
einer Jahreserzeugung von mehr als , 
300 hl M., aber nicht über den Umfang 
des vor dem 1. Jul- 1895 geubten 
Betriebs hinaus 
5. 10 Zehntel ..... « .1 
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1 wegen Hekengewinnung 
2. in landwirtschaftlichen Brennereien, die 
im Laufe des Betirtebsjahrs Kartoffeln 
oder Mais verarbeiten, 
a) wegen des Sommerbetriebb 
b) wegen einer Betriebedauer von mehr 
als 159 Tagen. in der Zeit vom 
16. September bis einschl lb Juni 1 
3 wegen gewerblichen Betriebs 
4 in Rüben oder Zellstoffe verarbesienden 
Brennereien 
a) wegen Uberschreitung der im § 43 
Nr. 1 und § 47 des Branntweinsteuer5 
gesetzes vorgesehenen Erzeugungs- . 
grenzen in den vor dem 1 Juli 1895 
betriebsfähig hergerichteten 
1 
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v.lefouderesettiebsuftaqe 
i 
«)amfkonungentbeteiligtenoder 
bis zum 30 Seplember 1912 
beteilig gewesenen Brennereien 
5) am Konungent nicht beteiltgten 
und nicht beteuigt 
  
Brennereien. 
wegen betriebsfählger Herrichtung 
lauch wegen Uberganges zur Ber- 
arbettung von Rübenstossen oder 
Zellstossen) nach dem 30. Juni 1895 
b) 
  
  
i 
gewesenen
	        
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