390 Kirchliche Baulast.
gänglich gemacht werden? muß ein Blick auf den
Zweck, auf die Organisation und die Bestände der
bestehenden Archive geworfen werden 5), denn nur
Unkenntniß uit diesen Momenten haben in den meisten
Fällen die Klagen mit dem bestehenden Rechte
veranlaßt.
Was ist der Zweck der Archive und wie sind sie
entstanden: Die Archive sind Sammlungen von
auf dem Wege der Geschäftsführung in der Vergangenheit
entstandenen, in sich abgeschlossenen Nachrichten
entweder eines Fürstenhauses, einer Familie,
Gemeinde, Landestheiles, Stiftung oder sonstigen
Korporationen oder auch des ganzen Landes. Das
Archiv ist die Quintessenz aller denkbaren Landes-,
Provinzial-, Städte= und Familienregistraturen.
Sie verfolgen doppelten Zweck: einmal den wissenschaftlich
historischen für die Erforschung der Geschichte,
dann den praktischen, für Staat und Recht
in den verschiedenen Zweigen der Staatsverwaltung
und an der Erforschung der Rechtsverhältnisse der
StaatsSbürger mitzuarbeiten 35).
Die Archive sind entstanden aus den Archiven
der weltlichen und geistlichen Fürsten, der Städte,
der Aebte und Kapitel, Stifter und Klöster, nur
35) Wir folgen in diesem Theile gegenwärtiger Arbeit
hauptsächlich den trefflichen Abhandlungen „über den
Beruf unserer Archive in der Gegenwart“, „über das
bayerische Archivwesen“, „über Vertrauen bei Archiv
benützung“ und „über Archivbenützung in Vermögenssachen“
von dem Geheimen Rath, Archivdirektor
von Löher in dessen archiv. Zeitschrift Bd. I S. 4—
169, II S. 12—20, IV S. 1—45.
Erhard, Ideen zur wissenschaftlichen Begründung
des Archivwesens; Medem, Ueber den organischen
Zusammenhang der Archive mit den Verwaltungsbehörden;
Höfer, Ueber Archive und Registraturen
in vr Zeitschrift f. d. Archive Deutschlands Bd. 1
und II.
36