Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. XLVIII. Band. (48)

390  Kirchliche  Baulast.

gänglich  gemacht  werden?  muß  ein  Blick  auf  den
Zweck,  auf  die  Organisation  und  die  Bestände  der
bestehenden  Archive  geworfen  werden  5),  denn  nur
Unkenntniß  uit  diesen  Momenten  haben  in  den  meisten
  Fällen  die  Klagen  mit  dem  bestehenden  Rechte
veranlaßt.

Was  ist  der  Zweck  der  Archive  und  wie  sind  sie
entstanden:  Die  Archive  sind  Sammlungen  von
auf  dem  Wege  der  Geschäftsführung  in  der  Vergangenheit
  entstandenen,  in  sich  abgeschlossenen  Nachrichten
  entweder  eines  Fürstenhauses,  einer  Familie,
Gemeinde,  Landestheiles,  Stiftung  oder  sonstigen
Korporationen  oder  auch  des  ganzen  Landes.  Das
Archiv  ist  die  Quintessenz  aller  denkbaren  Landes-,
Provinzial-,  Städte=  und  Familienregistraturen.

Sie  verfolgen  doppelten  Zweck:  einmal  den  wissenschaftlich
  historischen  für  die  Erforschung  der  Geschichte,
  dann  den  praktischen,  für  Staat  und  Recht
in  den  verschiedenen  Zweigen  der  Staatsverwaltung
und  an  der  Erforschung  der  Rechtsverhältnisse  der
StaatsSbürger  mitzuarbeiten  35).

Die  Archive  sind  entstanden  aus  den  Archiven
der  weltlichen  und  geistlichen  Fürsten,  der  Städte,
der  Aebte  und  Kapitel,  Stifter  und  Klöster,  nur

35)  Wir  folgen  in  diesem  Theile  gegenwärtiger  Arbeit
hauptsächlich  den  trefflichen  Abhandlungen  „über  den
Beruf  unserer  Archive  in  der  Gegenwart“,  „über  das
bayerische  Archivwesen“,  „über  Vertrauen  bei  Archiv
benützung“  und  „über  Archivbenützung  in  Vermögenssachen“
  von  dem  Geheimen  Rath,  Archivdirektor
von  Löher  in  dessen  archiv.  Zeitschrift  Bd.  I  S.  4—
169,  II  S.  12—20,  IV  S.  1—45.

Erhard,  Ideen  zur  wissenschaftlichen  Begründung
des  Archivwesens;  Medem,  Ueber  den  organischen
Zusammenhang  der  Archive  mit  den  Verwaltungsbehörden;
  Höfer,  Ueber  Archive  und  Registraturen
in  vr  Zeitschrift  f.  d.  Archive  Deutschlands  Bd.  1
und  II.

36