---- 610 --- Es sind steuerfrei abgelassen worden:
Von den nebenstehend unter II aufgeführten
Alkoholmengen sind abgelassen worden:
Hektoliter Alkohol Hekto-
im im liter
einzelnen ganzen Alkohol
1 2 3 4
I nach vollständiger Vergällung mit: 1 zur Herstellung von Essig sowie von Bleiweiß und
a) dem allgemeinen Mittel (Bfr. O § 3 essigsauren Salzen (Bleizucker usw.) )
Abs. 1) 5) nach Vergällung mit Esig .
b) nach Vergällung mit an eren Mittein
b) dem Benzolgemische Bfr. O. § 3 Abs. 2 2. zur Herstellung von Brauglasur:
a) aus mit Schellacklösung vergälltem Brannt-
wein
Summe I ..... b) aus mit Terpentinöl vergälltem Branntwein
Summe I c) aus Holzgeistbranntwein ..
3. zum Appretieren von Gummizeugen
Darunter Branntwein, welcher 4. zur Herstellung von Zellhorn (Zelluloid)
z) der Vergällungspflicht nicht unterlag, 5. -Kunstleder (ein mit Zellhorn
und zwar sind vollständig vergällt: oder ähnlichen Stoffen überstrichenes Gewebe)
1. gegen Erteilung von Vergällungs- 6. zur Herstellung von #enthetischem Kampfer
scheinen hl. A. 7. Ather (Schwefeläther)
gegen Anschreibung 8 Brom. (Chlor-, Jod-) Silber-
2. Ausgleichsbuche - gelatine und ähnlichen Zubereitungen sowie von
Summe I photographischen Papieren und Trockenplattern
9. zur Herstellung von Elektrodenplatten für elek.
b) unter amtlicher Überwachung ver- trische Sammler . . .
wendet ist (Bfr. O. § 14 Abs. 3): 10. zur Herstellung von Essigäther
1. zur Herstellung von Ather 11. "„ Klebegummipräparaten
(Schwefeläther) hl A. 12. - -Zaponlack
2. zur Herstellung von 13. "*. Kunstseide
. 14. Teerfarbstoffen und ihren or-=
Summe hl A. ganischen Vorerzeugnissen ..
« Summe IlI hl A. 15. zur Herstellung von Teerfarbstofflösungen für die
c) im Uberbrand berge: Zeugdruckerei.
stellt ist hl A. 16. zur Herstellung von Verbandstoffen einschließlich
der Nähstoffe für Heilzwecke
II. nach unvollständiger Vergällung mit: 17. zur Herstellung der im § 4 unter d der Branntwein-
nach unvollständiger Vergällung mit: zur der in genannten Erzeugnisse,
a) Essig 2,5 L Holzgeist ausschl. der unter Nr. 1 und 7 bis 16 genannten
c) 0,5 L 1 Pyridinbasen 18. zur Verstellung von Chloroform. ...
d) 20 L Schellacklösung 19. Jodosorm
c) 1 kg Kampfer 20. Bromoform
f) 21 Terpentinöl 21. * Bromäthyl.
g) 7 — Terpentinöl! 22. "„ Cthhloräthyl
i) 0,5 Eiche 23. brom- oder jodbaltigen eiten 2
k) 1 L 10 L Benzol Schwefelãther zu Heilzwecken (Jodipin, Morrhuol usw.)
L) 0,025 L Wiere (Schefeläther) 24. zur Herstellung von Farblacken v
m) 300 g Chloroform 25. « Stempelfarben.
n) 200 g Jodosorm 26. Tinten
o) 300 g Bromäthyl 27. Betistreichwachs
p) 500 fl Chloräthyl. 28. OD Vanillezucker
q) Hetroleumbenen 29. zur Speisung von Gasierlampen
r) Petroleumbenzin 30. zum Appretieren von Seidenbändern.
s) 1 kg Rizinusöl und 400 g Natron
Rizimusöl und 100 2 Natron, 31. zur Reinigung von Schmuckwaren, Brillengestellen
t) 17 verflüssigte Karbolsäure " und galvanisch verzierten seinen Metallwaren
u) 1 kg) Thymol 32. zur Herstellung von Lacken aller Art (ausschl. der
unter Nr. 2, 12 und 24 genannten) und von
Polituren, sowie zum Schattieren (teilweises Ab-
— waschen des Lackes) von Tonwerkzeugen .
Summe II. —
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Anmerkung:
1) Von den unter 1a und b nachgewiesenen Mengen verwendet zur Herstellung von Bleiweiß 1