Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Von den nebenstehend unter II aufgeführten 
Alkoholmengen sind abgelassen worden: 
  
  
  
  
Hektoliter Alkohol Hekto- 
im im liter 
einzelnen ganzen Alkohol 
1 2 3  4 
I nach vollständiger Vergällung mit: 1 zur Herstellung von Essig sowie von Bleiweiß und 
a) dem allgemeinen Mittel (Bfr. O § 3 essigsauren Salzen (Bleizucker usw.) ) 
Abs. 1) 5) nach Vergällung mit Esig . 
b) nach Vergällung mit an eren Mittein 
b) dem Benzolgemische Bfr. O. § 3 Abs. 2 2. zur Herstellung von Brauglasur: 
a) aus mit Schellacklösung vergälltem Brannt- 
wein 
Summe I .....  b) aus mit Terpentinöl vergälltem Branntwein 
Summe I c) aus Holzgeistbranntwein .. 
3. zum Appretieren von Gummizeugen 
Darunter Branntwein, welcher 4. zur Herstellung von Zellhorn (Zelluloid) 
z) der Vergällungspflicht nicht unterlag, 5. -Kunstleder (ein mit Zellhorn 
und zwar sind vollständig vergällt: oder ähnlichen Stoffen überstrichenes Gewebe) 
1. gegen Erteilung von Vergällungs- 6. zur Herstellung von #enthetischem Kampfer 
scheinen hl. A. 7. Ather (Schwefeläther) 
gegen Anschreibung 8 Brom. (Chlor-, Jod-) Silber- 
2. Ausgleichsbuche - gelatine und ähnlichen Zubereitungen sowie von 
Summe I photographischen Papieren und Trockenplattern 
  9. zur Herstellung von Elektrodenplatten für elek. 
b) unter amtlicher Überwachung ver- trische Sammler . . . 
wendet ist (Bfr. O. § 14 Abs. 3): 10. zur Herstellung von Essigäther 
1. zur Herstellung von Ather 11. "„ Klebegummipräparaten 
(Schwefeläther) hl A. 12. - -Zaponlack 
2. zur Herstellung von 13. "*. Kunstseide 
. 14. Teerfarbstoffen und ihren or-= 
Summe  hl A. ganischen Vorerzeugnissen .. 
« Summe IlI hl A. 15. zur Herstellung von Teerfarbstofflösungen für die 
c) im Uberbrand berge: Zeugdruckerei. 
stellt ist hl A. 16. zur Herstellung von Verbandstoffen einschließlich 
der Nähstoffe für Heilzwecke 
II. nach unvollständiger Vergällung mit: 17. zur Herstellung der im § 4 unter d der Branntwein- 
nach unvollständiger Vergällung mit:     zur  der in  genannten Erzeugnisse, 
a) Essig  2,5 L Holzgeist ausschl. der unter Nr. 1 und 7 bis 16 genannten 
c) 0,5 L 1 Pyridinbasen 18. zur Verstellung von Chloroform. ... 
d) 20 L Schellacklösung 19. Jodosorm 
c) 1 kg Kampfer 20. Bromoform 
f) 21 Terpentinöl 21. * Bromäthyl. 
g) 7 — Terpentinöl! 22. "„ Cthhloräthyl 
i) 0,5 Eiche 23. brom- oder jodbaltigen eiten 2 
k) 1 L 10 L Benzol Schwefelãther zu Heilzwecken (Jodipin, Morrhuol usw.) 
L) 0,025 L Wiere (Schefeläther)   24. zur Herstellung von Farblacken v 
m) 300 g Chloroform 25. « Stempelfarben. 
n) 200 g Jodosorm 26. Tinten 
o) 300 g Bromäthyl 27. Betistreichwachs 
p) 500 fl Chloräthyl. 28. OD Vanillezucker 
q) Hetroleumbenen 29. zur Speisung von Gasierlampen 
r) Petroleumbenzin 30. zum Appretieren von Seidenbändern. 
s) 1 kg Rizinusöl und 400 g Natron   
 Rizimusöl und 100 2 Natron, 31. zur Reinigung von Schmuckwaren, Brillengestellen 
t) 17 verflüssigte Karbolsäure " und galvanisch verzierten seinen Metallwaren 
u) 1 kg) Thymol 32. zur Herstellung von Lacken aller Art (ausschl. der 
unter Nr. 2, 12 und 24 genannten) und von 
Polituren, sowie zum Schattieren (teilweises Ab- 
— waschen des Lackes) von Tonwerkzeugen . 
 
Summe II. — 
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Anmerkung: 
  
1) Von den unter 1a und b nachgewiesenen Mengen verwendet zur Herstellung von Bleiweiß 1