Volltext : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

 

in  Spalte  5  sind

—  —¡„  —

noch
gestundet

—

G—

Von  den  gestundeten
Beträgen,  die  am
Schlusse  des  vorigen
Rechnungsjahrs  ausstanden,
  sind  fällig
geworden  oder  vor
dem  Zeitpunkt  der
Fälligkeit  eingezahlt

Summe
der  Spalten  6
und  8

Hierauf
kommen  an
Erhebungs=  und
Verwaltungskosten

in  Anrechnung

10

 

 

 

 

Mithin  sind
an  die  Reichskasse
abzuführen

M M

 

11

Bemerkungen.

 

 

 

 

 

 

 

Anteil
à.  der  Gemeinden
b.  des  Bundesstaats

a.

b.  —

Anteil
des  Bundesstaats

 

 

 

 

 

 

 

als Spalte 7. ) Die auf eigene Rechnung länger als von  

Betrag  der  Entschädigungen

  für  die  Berwalter

  der  Anmeldestellen


 

Pauschbetrag
der  sächlichen  Verwaltungskosten


 

 

 

 

Zusammen
Spalten  8  und  9

 

 

Monate  gestundeten  Lotterieste
als  „fällig  geworden  oder  eingezahlt

 

 

 

Lotteriestempelbeträge ( § 209 der Ausführungsbestimmungen)  



lfd.  Nr.  13  unter

Spalte  8.

Von  den  fällig  gewordenen
  usw.  Beträgen
  waren  gestundet
  im  Rechnungsjahr

1909

1910  „  ,
1911  „,
1912  i,

zusammen  KM
wie  in  Spalte  3  angegeben.


Spalte 7  (Bemerkung
nur  in  der  Übersicht
für  das  1.  bis  4.  Bier.
tel  auszufüllen).
Außerdem  stehen  an
gestundeten  Beträden
  noch  aus  aus

em  Rechnungsjahr

1909  .

1910  "

1911  "

1912

zusammen  M.

Zu  Ifd.  Kr.  13  unter
C  Spalte  8.
Darunter  für  Anschaffung
  von  Waren
nach  Nr.  4 b  des
Tarifs

*

 

M.
Für  Arbitragegeschäfte
  sind  zurückgezahlt
  und  von  der
Solleinnahme  in
Sp.  3  abgesetzt

.
darunter  für  Geschäfte
  im  Arbitrierverkehre

  mit  dem
Aubland

  M

Zu lfd .Nr. 15.

Für  das  1.  bis  4.  Biertel
  des  Rechnungsjahrs
  zu  vergl.  Anlage
  8  (nur  von  den
Bundesstaaten  mit
entschädigungsberechtigten
  Gemeinden
  aufzustellen).

Zu  lfd.  Nr.  17.
Spalte  8.  Für
Anmeldestellen.
Spalte  9.  Je  ein
Viertel  des  Jahres
pauschbetrags.

rungsbe  
alte  6

nachzuweisen.