in Spalte 5 sind
— —¡„ —
noch
gestundet
—
G—
Von den gestundeten
Beträgen, die am
Schlusse des vorigen
Rechnungsjahrs ausstanden,
sind fällig
geworden oder vor
dem Zeitpunkt der
Fälligkeit eingezahlt
Summe
der Spalten 6
und 8
Hierauf
kommen an
Erhebungs= und
Verwaltungskosten
in Anrechnung
10
Mithin sind
an die Reichskasse
abzuführen
M M
11
Bemerkungen.
Anteil
à. der Gemeinden
b. des Bundesstaats
a.
b. —
Anteil
des Bundesstaats
als Spalte 7. ) Die auf eigene Rechnung länger als von
Betrag der Entschädigungen
für die Berwalter
der Anmeldestellen
Pauschbetrag
der sächlichen Verwaltungskosten
Zusammen
Spalten 8 und 9
Monate gestundeten Lotterieste
als „fällig geworden oder eingezahlt
Lotteriestempelbeträge ( § 209 der Ausführungsbestimmungen)
lfd. Nr. 13 unter
Spalte 8.
Von den fällig gewordenen
usw. Beträgen
waren gestundet
im Rechnungsjahr
1909
1910 „ ,
1911 „,
1912 i,
zusammen KM
wie in Spalte 3 angegeben.
Spalte 7 (Bemerkung
nur in der Übersicht
für das 1. bis 4. Bier.
tel auszufüllen).
Außerdem stehen an
gestundeten Beträden
noch aus aus
em Rechnungsjahr
1909 .
1910 "
1911 "
1912
zusammen M.
Zu Ifd. Kr. 13 unter
C Spalte 8.
Darunter für Anschaffung
von Waren
nach Nr. 4 b des
Tarifs
*
M.
Für Arbitragegeschäfte
sind zurückgezahlt
und von der
Solleinnahme in
Sp. 3 abgesetzt
.
darunter für Geschäfte
im Arbitrierverkehre
mit dem
Aubland
M
Zu lfd .Nr. 15.
Für das 1. bis 4. Biertel
des Rechnungsjahrs
zu vergl. Anlage
8 (nur von den
Bundesstaaten mit
entschädigungsberechtigten
Gemeinden
aufzustellen).
Zu lfd. Nr. 17.
Spalte 8. Für
Anmeldestellen.
Spalte 9. Je ein
Viertel des Jahres
pauschbetrags.
rungsbe
alte 6
nachzuweisen.