Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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oder Subtraktion für jeden Teilpunkt der Länge die gesuchten Breiten zwischen den 
äußeren Bordwänden in jeder der zu messenden drei Einsenkungsebenen. 
d) Wenn die Schiffswand (wie bei klinkergebauten Schiffen) Absätze bildet, so wird jeder 
Abstand der Lotleine von der Bordwand, welcher in die Nähe eines solchen Absatzes 
fällt, sowohl oberhalb wie unterhalb desselben gemessen und das arithmetische Mittel 
zwischen beiden Maßen als der wahre Abstand angenommen. 
5. Sind hiernach die einzelnen Breiten der die Eichschichten nach oben und nach unten 
begrenzenden Ebenen für die mittlere Abteilung festgestellt, so werden die Abstände des Vorder- und 
Hinterschiffs von dem vorderen beziehungsweise hinteren Querschnitt ermittelt. Zu diesem Zwecke wird 
das Lot in der Längenachse des Schiffes sowohl in dem vordersten wie dem hintersten festen Punkte 
des Schiffskörpers, oder wenn erforderlich an einem Ausleger frei spielend aufgehängt und bei der 
Aufnahme der Abstände der Lotleine in den einzelnen Einsenkungsebenen ebenso verfahren, wie oben 
für die Aufnahme der Abstände von den Seitenwänden des Schiffes angegeben ist. 
Bei Schiffen mit Steven sind außerdem die Querbreiten der letzteren in der Leerebene, der 
mittleren Einsenkungsebene und der oberen Eichebene zu messen. Bei Fahrzeugen, welche vorn oder 
hinten nicht durch einen Steven abgeschlossen sind, müssen die entsprechenden Querbreiten der an 
Stelle der Steven vorhandenen vorderen und hinteren Schiffsteile ermittelt werden. Ferner wird, 
wenn die Schiffsform es erfordert, für die obere Eichebene und die mittlere Einsenkungsebene noch 
eine Zwischenbreite auf halber Länge dieser Ebenen im vorderen und hinteren Eichraum gemessen. 
6. Wird die Aufnahme einzelner Breiten durch vorspringende Teile, wie Schaufelräder usw., 
an der Aufnahmestelle verhindert, so darf die Breitenmessung ausnahmsweise an einer anderen, der 
vorgeschriebenen möglichst naheliegenden Stelle vorgenommen werden. In solchen Fällen muß jedoch 
stets eine Berichtigung der aufgenommenen Maße, der Form des Schiffes entsprechend, erfolgen. 
C. Berechnung des Flächeninhalts der einzelnen die Eichschichten begrenzenden Ebenen. 
1. Die Berechnungen sind in demselben Protokoll auszuführen, in welchem die Maße ver- 
zeichnet sind (B. 1). 
2. Jedes Protokoll ist nach Beendigung aller darin vorzunehmenden Berechnungen und Auf- 
zeichnungen von der Eichbehörde zu unterzeichnen. 
3. Alle Rechnungen sind mit 3 Dezimalstellen durchzuführen, und zwar ist die dritte Dezimal. 
stelle um 1 zu erhöhen, wenn die darauf folgende vierte Stelle 5 oder mehr beträgt. 
4. Die Berechnung der einzelnen Einsenkungsebenen erfolgt in nachstehender Weise: 
Bei der Leerebene werden die gemessenen Breiten vom Vorderteile des Schiffes anfangend 
fortlaufend mit 1, 2, 3, 4, 5 usw. bezeichnet und der Reihe nach mit 1, 4, 2, 4, „: 4 4, 1 
multipliziert. Die Summe dieser Produkte multipliziert mit dem dritten Teile des gemeinsamen 
Abstandes der Längenteilpunkte voneinander ergibt den Flächeninhalt der Leerebene in Quadratmetern. 
Die Flächeninhalte der übrigen Einsenkungsebenen setzen sich aus dem Inhalt ihrer in den 
drei Abteilungen des Eichraums befindlichen Teile zusammen. Die Ermittelung des Inhalts der in 
der mittleren Eichraumabteilung befindlichen Teile jeder dieser Ebenen erfolgt in der für die Leerebene 
vorgeschriebenen Weise, während die beiden anderen Teile je nach ihrer Form als Dreiecke, Trapeze 
oder von krummen Linien begrenzte Flächenstücke berechnet werden. Im letzteren Falle werden die 
drei Breiten (s. oben B. 5 Abs. 2) mit 1, 4, 1 multipliziert, die Produkte addiert und sodann wird 
durch Multiplikation dieser Summe mit dem dritten Teile des Abstandes dieser Breiten voneinander 
der Flächeninhalt gefunden. Im Falle eines Dreiecks oder Trapezes wird die Summe der zwei 
Breiten mit der Hälfte des Abstandes dieser Breiten multipliziert. Die Summe der Inhalte der drei 
Teile einer Einsenkungsebene ist der Flächeninhalt der letzteren. 
D. Berechnung des Eichraums. 
1. Die Berechnung des Inhalts des ganzen Eichraums erfolgt demnächst in der Weise, daß 
der ganze Flächeninhalt der Leerebene mit 1, der der mittleren Einsenkungsebene mit 4, der der 
oberen Eichebene mit 1 multipliziert und die Summe dieser Produkte mit ½ des gemeinsamen Ab- 
standes der genannten drei Einsenkungsebenen voneinander mutltipliziert wird.
	        
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