Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 29.) 45
aus dem zuerst angeführten Grunde bin ich der Ansicht: eine Beschränkung
des Gesetzes ist eine Unbilligkeit gegen alle die Kategorien der Arbeiter, die
wir in das Gesetz nicht aufnehmen. (Sehr wahr! Bravo ! rechts.)
Nun wird von vielen Seiten gesagt: ja, durch diese partielle Gesetzgebung,
dadurch, daß man das Gesetz nur auf die Industriearbeiter beschränkt,
die durch das Gesetz vom 6. Juli 1884 gegen den Unfall versichert
wurden, wird für spätere Gesetze eine Basis geschaffen. Meine Herren, der
Satz wurde von jedem, der in der Kommission mitgearbeitet hat, als unrichtig
bezeichnet. Ein solches Gesetz gibt vielleicht eine Basis für die Revision
des Gesetzes, welches in beschränkter Weise nach dem Antrage Hitze
gemacht werden soll; aber für ein späteres mehr Arbeiterkategorien umfassendes
Gesetz gibt es gar keine Bafis.
Es ist ferner gesagt worden, das Gesetz sei nicht spruchreif, es fehle
die Grundlage. Ja, meine Herren, ich gebe zu, die Grundlage war eine
sehr dürftige, d. h. die Zahlengrundlage. Aber wenn wir 10 und 20 Jahre
warten und dann erst an das Gesetz herangehen, werden wir eine ebenso
unsichere Grundlage haben wie jetzt. (Sehr richtig! rechts.)
Sie werden gehört haben, daß die Kommissionsmitglieder gar nicht
die Ansicht haben, etwas absolut vollkommenes geschaffen zu haben. Bei
der Schwierigkeit der Materie konnte das gar nicht geschaffen werden, und
wir haben alle in der Kommission angenommen, daß das Gesetz in nicht
ferner Zeit einer Revision unterzogen werden solle, und zu der Revision führt
ja, daß wir Perioden einführen wollen. Die Revision wird wohl einzutreten
haben, ehe die erste zehnjährige Periode abgelaufen sein wird, und dann
haben wir Gelegenheit, zu sehen, wie das Gesetz sich bewährt hat. Aber
eine partielle Gesetzgebung ist eine unmögliche und ich kann auch nicht
glauben, daß die verbündeten Regierungen sich auf eine solche einlassen
werden.
Ich komme nun mit einigen Worten noch auf den Reichszuschuß zu
sprechen, welcher ja auch in die Debatte mit hineingezogen worden ist.
Meine Herren, ich hätte sehr gern das Gesetz ohne Reichszuschuß zu stande
gebracht; ich bin kein Freund des Reichszuschusses, und es wäre mir das
Gesetz ohne Reichszuschuß viel annehmbarer geworden. Aber die Herren,
welche den Kommissionsberatungen beigewohnt haben oder den Bericht gelesen
haben, werden die Ueberzeugung gewonnen haben, daß es Kategorien
von Arbeitern und Arbeitgebern gibt, für welche der Reichszuschuß absolut
notwendig ist. Ich nenne nur das kleine Handwerk und den kleinen Landwirtschafts=
und Forstbetrieb.
Damit kann ich meine Ausführungen schließen, und ich erkläre nochmals:
ich werde für den § 1 und für das Gesetz, wie es aus der zweiten
Beratung der Kommission hervorgegangen ist, stimmen, weil ich es nicht
über mich gewinnen kann, den Arbeitern etwas zu versagen, auf das sie seit
acht Jahren warten. (Lebhafter Beifall.)
Min. v. Bötticher widerspricht einem Gerücht, daß der Reichskanzler
sich nicht für das Gesetz interessiere.
Während der Rede tritt der Kanzler selbst ein und nimmt nun das
Wort. Reichskanzler Fürst v. Bismarck: Wenn ich nach der sachkundigen
und erschöpfenden Auslassung des Herrn Vorredners in dieser Sache das
Wort ergreife, so werde ich dazu lediglich durch den zufälligen Umstand geleitet,
daß der Herr Vorredner in meiner Anwesenheit sich über meine Stellung
zur Sache ausgesprochen hat, und wenn ich dazu schweigen wollte, es
so aussähe, als wäre ich nicht vollständig mit dem Herrn Vorredner in betreff
dessen, was er über mich gesagt hat, einverstanden. Dem entgegenzutreten
ist meine Pflicht, der Sache und dem Herrn Vorredner gegenüber;