Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

Begleitzettel-Empfangsbuch Nr..4 
Zollanmeldungsbuch. Nr. 
Begleitzettel 
  
  
Nr. 27 
Ausfertigungsamt: Voitersreuth 
Gestellungsfrist: Ein Monat. 
Berlängert: bis zum 
Berschluß. 
Bagen Nr. 1013 Magdeburg ei Heie Wagen r. 
Hierbei: * Umschlag mit – Schlüssel , amtlich mit 
Weruarenerklärungen 
Voiterenn den 6. Januar 1913 
Zollamt 
(Stempel!) 
— (Unterschrift des Buchfahrers) 
Anmeldung. 
(Warenerklärung Nr. ) 
Ich melde dem Zollamt Noiterar euth 
  
verzeichneten. 
Muster 44 
(E. 3.O. 8 33 Abs. 3). 
  
Direktivbezirk: Dresden) 
Verschluß. 
  
Siegeln verschlossen 
Für den Wagen- 
verschluß: 
Weiß 
Zollassistont 
GUrun 
Zollaufscher 
  
die innen und-Sn—beiliegenden-weiteren-Waren- 
gelabenen-Waren-an-und-Laste-sar-Die-Michtig- 
auf-den-Eisenbahnwatßen-Nr. 
keit-d##-####saben-Hinsichtlich-der-ZJahl-##-##d r-gelabenen-Pachstacke. 
lose geladenen Massengüter an und hafte für die Richtigkeit der Angaben hinsichtlich der Zahl und Be- 
zeichnung de#. Eisenbahnwagen)). 
Ich beantrage für diese Waren Abfertigung mit Begleitzettel und übernehme die aus meinem Antrag nach dem 
hereiszollgesetze sich ergebenden Verpflichtungen. Zugleich versichere ich, daß die ganze Ladung richtig angemeldet ist und daß 
  
  
de Barenerklärung mit de'' Frachtbrief übereinstimm“.. 
Vere. den 6. Januar 1913 
— Bevollmächtigter der Eisenbahn. 
*) Richt Zutreffendes ist zu streichen. 
Zur Beschtung Nur der innen stark nmrahmte Teil ist vom Absender auszufüllen. 
für den Für jede Frachtbriefsendung ist eine Warenerklärung doppelt auszufertigen. An denselben Empfänger und nach demselben 
.. Orte gleichzeitig aufgelieferte, lose verladene Massengüter können in eine Erklärung ausgenommen werden, auch wenn sie von mehreren 
Absender. 
enthalten. 
Frachtbriesen begleitet sind. Die Warenerklärung muß deutlich geschrieben sein und darf weder Abänderungen noch AUusschadungen 
117
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.