Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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3. Finanzwesen. 
UAachweisung 
von Einnahmen der Reichs-Post- und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung 
für die Zeit vom 1. April 1913 bis zum Schlusse des Monats Dezember 1913. 
  
  
  
B Einnahmen vom Beginne Im Reichshaushalts-Etat ist 
ezeichnung des Rechnungsjahrs bis die Einnahme für das 
der zum Schlusse des Monats Rechnungsjahr 1913 veran- 
Cinna h men Dezember 1913 schlagt auf 
—— — —— * 
1 2 8 
Reichs Post und Telegraphenverwaltung 612 573 062 842 369 000 
Reichs-Eisenbahnverwaltung ... 120 409 000 153 779 000 
  
  
  
4. Militär wesen. 
Bekanntmachung. 
In dem Verzeichnis der Vermittelungsbehörden (Anlage lI zu § 16 der Anstellungsgrundsätze 
für Militäranwärter usw. vom 20. Juni 1907 Zentralblatt S. 310 ) ist bei der lfd. Nr. „2. a) Für 
den Bezirk des lI. bayerischen Armeekorps“ anstatt „Bezirkokommando II München“ zu setzen: „Bezirks- 
kommando III München“. 
Berlin, den 15. Januar 1914. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
  
5. Versicherung Swesen. 
· Bestimmungen 
über die Art und Höhe der Sicherheitsleistung für die an die Bangewerks-Berufsgenossen- 
schaften zu zahlenden Beiträge und Prämien (§S 7 72ff., 820 der Reichsversicherungsordnungl. 
Vom 8. Januar 1914. 
In Ausführung des § 773 der Reichsversicherungsordnung wird folgendes bestimmt: 
I. Eine Sicherheit, die nach § 772 der Reichsversicherungsordnung der Baugewerks-Berufs- 
genossenschaft für die Zahlung der Beiträge und Prämien zu leisten ist, wird nach dem voraussicht 
lichen Entgelt für die Bauarbeiter und nach einem Einheitssatze für jede angefangene halbe Mark 
dieses Entgelts bemessen.
	        
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