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8. Medizinal= uund Veterinärwesen.
Bekanntmachung,
betreffend Anrechnung des Kriegsdienstes auf die für die Zulassung zu den tierärztlichen
Prüfungen nachzuweisende Ausbildungszeit.
Der Bundesrat hat wegen Anrechnung des Kriegsdienstes auf die für die Zulassung zu den
tierärztlichen Prüfungen nachzuweisende Ausbildungszeit folgendes beschlossen
Die Vorschriften unter Nr. 1 und 2 der Bekanntmachung vom 19. Januar 1915,
betreffend Anrechnung des Kriegsdienstes auf die medizinische Ausbildungszeit, (Bentral
blatt für das Deutsche Reich S. 10) finden auf die Zulassung zu den tierärztlichen
Prüfungen entsprechende Anwendung.
Berlin, den 27. März 1915.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquicères.
4. Post= und Telegraphenwesen.
Gehanntmachung.
Ausdehnung des Geltungsbereichs # der Ortstaxe auf Nachbarpostorte.
Auf Grund des Artikel 1, II des Gesetzes, betreffend einige Anderungen von Bestimmungen
über das Postwesen, vom 20. Dezember 1899 (Reichs- Gesetzbl. S. 715) wird der Geltungsbereich
der Ortstaxe (§ 50, 7 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871)
auf die in dem nachstehenden Nachtragsverzeichnis aufgeführten Nachbarpostorte ausgedehnt.
I. Aachtrag
z
Verzeichnis der Nachbarpostorte, auf die der Geltungsbereich der Ortsbrieftaxe
ausgedehnt wird.
Namen der Postorte Namen der Postorte
Es treten in Nachbarortsverkehr:
Eppendorf (Kr. Gelsenkirchen mit Bochum und Weilmar (Kr. Bochum);
Klein Tarpen (Kr. Graudenz) ·... Graudenz;
Oberachen ...· Alchern (Baden).
Berlin, den 28. Män 1915.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Kraetke.
Perlin, Carl Heymanns Verlag. — (edruckt bei Julius Siitenfeld, Hofbuchdrucker., in Berlin.