-177- Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postaustalten und Buchhandlungen.
XLIII. Jahrgang· Berlin, Freitag, den 25. Juni 1915. Nr. 27.
Inhalt. 1. Medizinal- und Veterenärwesen· Abteilung 2. Allgemeine Verwaltungssachen:
des praktischen Jahres der Mediziner s. 177 Erläuterung zu den Bestimmumgen Ankündigung des Erscheines eines zweiten Nach- zur Ausführung des § 66 des Reichs- trags zur Deutschen Arzneitaxe 1914 177 Militärgesetzes rücksichtlich der Reichsbeamten 178 3. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete 178
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1. Medizinal= und Veterinärwesen.
Bekanntmachung,
betreffend das praktische Jahr der Mediziner.
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 10. Juni 1915 beschlossen:
Die den zuständigen Landeszentralbehörden durch die Bekanntmachung vom
1. August 1914 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 446) erteilte Ermächtigung,
Kandidaten der Medizin, die nach Maßgabe der Prüfungsordnung vom 28. Mai 1901
die ärztliche Prüfung bestanden haben, die Ableistung des praktischen Jahres zu erlassen,
gelangt in Fortfall.
Diese Ermächtigung bleibt jedoch aufrecht erhalten bezüglich derjenigen Kandidaten,
die bereits zur ordentlichen ärztlichen Prüfung zugelassen sind und sie noch in der
laufenden Prüfungsperiode bestehen.
Der Beschluß tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Berlin, den 18. Juni 1915.
Der Reichskanzler.
In Vertretung : Delbrück.
Zu der Deutschen Arzneitaxe 1914 wird im Laufe dieses Monats ein zweiter Nachtrag im Verlage
der Weidmannschen Buchhandlung, Berlin SW 68, Zimmerstraße 94, erscheinen. Dieser ist im Buch-
handel zum Ladenpreise von 30 Pf. für ein Exemplar zu beziehen.