Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

Sachsen. 
240 
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
awrterund In- aber 
Anstellungsscheins 
bee ausschließlich be- 
stimmten Stellen, in 
welchem Umfang sie 
vorbehalten find. 
  
  
Bezeichnun 
der Sehörden zuctie Be- 
werbunt 
nelbe ist, bei der die 
stellung gewünscht wird. 
  
gen zu richten sind 
en vie Wi*“½vu“ 
  
Bemerkungen. 
  
Königreich Sachsen. 
Inwieweit den Militäranwärtern, die das wissenschaftliche Zeugnis für den einjährig-freiwilli 
m—*m—–.N von der Unteroffizierschule mit der Mindest-Gesamtzensur in den Leistungen „gul“ 
des Unterrichts der Kapitulanten bei der Königlich Sächsischen Armee ein genügendes 
bringen, die für die Aufnahme in die Stellenanwärterliste erforderliche Ablegung einer Vorprüfung durch die 
der 2. oder 8. Stufe 
erlassen werde m bestimmt das zuständige Ministerium. 
ie Militäranwärter sind von dem 
weis ener? ge 
Nachweis zu den betreffenden Prüfungen zuz 
I. Bei samtlichen Verwaltnungen. 
Mittlere Beamte. 
Fanzleiheomte, denen lediglich die Besorgung 
des Schre bbwerkes und der damit zu- 
sammenhängenden Dienstverrichtungen ob- 
liegt ) Kopisten, Schreiber usw.). 
II. 
Unterbeamte. 
1. Ministerinn. 
Diener. 
2. Kabinettskanzlel. 
Kanzleibote bhugleich Aufwärter im Mini- 
sterium des Königlichen Hauses). 
3. Oberverwaltungsgericht. 
Diener. 
4. Oberrechunngskammer. 
Diener. 
5. Hauptstaatsarchiv. 
Diener, 
Hausmeister. 
III. Ministerinm des Innern. 
1. Ministerium. 
Unterbeamte. 
Diener,) 
Portier. 
Gesamtministerium. 
  
  
Schaglich der r—x bei 
8- und 
Amts- 
den rrterun sowie 
bei den Expeditionen des 
Dreödner Journals, der 
  
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m in den verschiedenen Prüfungsordnungen für Beamte erforderlichen Nach- 
wissen höheren Schulbildung besreitnad beim Vorhandensein der sonstigen Voraussetzungen auch ohne diesen 
Werden in der 
Regel aus etatsmäßig 
angestelllen und des 
wahrten Unterbeam- 
nachgeordneter 
Behörden entnom- 
men.
	        
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