Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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VI. Marineverwaltung: 
In der Zeile „'Schiffsführer und Maschinisten des Betriebsdampfers der Schiffsartillerie- 
schule in Sonderburg“ ist vor dem Worte „Schiffsführer“ ein „*" zu setzen. 
Gleichzeitig wird das ebenfalls unter dem 15. Juni 1911 (Zentralblatt S. 304) veröffentlichte 
und unter dem 26. September 1912 (Zentralblatt S. 782/3), 3. Jannar 1913 (Zentralblatt S. 89/90), 
8. November 1913 (Zentralblatt S. 1154), 2. Februar 1914 (Zentralblatt S. 129) und 1. Juli 1914 
(Zentralblatt S. 370,1) abgeänderte Verzeichnis der Behörden usw., die hinsichtlich der den Militär- 
anwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins im Reichsdienst vorbehaltenen Stellen als Anstellungs- 
behörden anzusehen sind, unter dem Abschnitt „Marineverwaltung“, wie folgt, ergänzt: 
Unter der Uberschrift „Schiffsartillerieschule in Sonderburg“ muß es in Spalte 2, 
1. Zeile anstatt „Schiffsführer des Betriebsdampfers“ heißen „# Schiffsführer des Betriebsdampfers“. 
Berlin, den 17. Juli 1915. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
8. Medizinal= und Veterinärwesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die Einlaß-- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende 
Fleisch. 
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, 
vom 3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat beschlossen, 
in dem Verzeichnis der Einlaß- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland ein- 
gehende Fleisch (Anlage F zur Bekanntmachung vom 30. Mai 1902 — Beilage zu Nr. 52 
des Zentralblatts für das Deutsche Reich von 1908 —) hinzuzufügen: 
a) unter lfd. Nr. 73c; 
in Spalte 4 „Mülheim a. d. Ruhr Bahnhof, Zollamt I/, 
b) unter lfd. Nr. 734: 
in Spalte 4 „München Gladbach, Zollamt 1“, 
und zwar mit der Maßgabe, daß der Zeitpunkt der Eröffnung der Untersuchungsstellen und zu b auch 
der Schließung der Untersuchungsstelle von der Landesregierung bestimmt wird. 
Berlin, den 22. Juli 1915. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Richter.
	        
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