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Ventralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Hu betiehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
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XLII. Jahrgang. Berlin, Dienstag, den 21. September 1 1915. Nr. 40.
Inhalt. Handele= und Gewerbewesen: Anordnung zur Anordunngen zur nelamumachunn uberN die ie Riegeluig
Befanntimadnug über die voöchitpreise iür Ertennnisse ded Absaues von Erzengnisien der Nartoffelzirodnerei
der HMartoneltrockthnerei sowie der' Kartosfselflärke= und der MartosieljiärlesabrilatioaeS 832
sabritatiun Eerite :s1 "] Belanmmachung über Zuckerpreise #
Handels= und Gewerbewesen.
Anordnung
zur Bekanntmachung über die Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie
der Kartoffelstärkefabrikation vom 16. September 1915 (Reichs-Gesotzbl. S. 588).
Auf Grund des § 2 Abs. 5 der Bekanutmachung über die Höchstpreise für Erzeugnisse der
Nartoffeltrocknerei sowie der Rartoffelstärkesabrikation vom 16. September 1915 (NReichs-Gesetzbl. S. 589)
wird bestimmt, daß Kartoffelwalzmehl, für wela#es. die llberschreitung des Höchstpreises bis zu 2./
für je 100 kx gestattet werden soll, mindestens auf Seidengaze Nr. 1 (10 Fäden auf 1 cm) gesichtet
sein muß.
Berlin, den 17. September 1915.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kaut.