Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Stgaten.

 

J.  57.—

 

 

(Nr.  4543.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  22.  September  1856.,  betreffend  die  Verleihung  der
fskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der  im  Kreise
Lübbecke  gelegenen  Chausseen:  1)  von  der  Lübbecke-Bündener  Straße  über
Schnathorst  bis  zur  Grenze  des  Mindener  Kreises  bei  Siedinghausen  zum
Anschluß  an  die  Chaussee  von  Bergkirchen  nach  Rehme;  2)  von  Frotheim
  bis  zur  Hannoverschen  Grenze,  in  der  Richtung  auf  Diepenau;
3)  von  Rahden  über  Ströhen  bis  zur  Hannoverschen  Grenze  in  der  Richtung
  auf  Wagenfeld;  4)  von  Alswede  bis  Blasheim;  5)  von  Rahden  bi
zur  Hannoverschen  Grenze  bei  Diepenau.

N##  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  folgender,
  im  Kreise  Lübbecke  gelegenen  Chausseen:  1)  von  der  Lübbecke-Bündener
Straße  über  Schnathorst  bis  zur  Grenze  des  Mindener  Kreises  bei  Siedinghausen
  zum  Anschluß  an  die  Chaussee  von  Bergkirchen  nach  Rehme;  2)  von
Frotheim  bis  zur  Hannoverschen  Grenze  in  der  Richtung  auf  Diepenan;
3)  von  Rahden  über  Ströhen  bis  zur  Hannoverschen  Grenze  in  der  Richtung
auf  Wagenfeld;  4)  von  Alswede  bis  Blasheim;  5)  von  Rahden  bis  zur  Hannoverschen
  Grenze  bei  Diepenau,  genehmigt  habe,  bestimme  Ich  hierdurch,  daß
das  Expropriationsrecht  für  die  zu  diesen  Chausseen  erforderlichen  Grundstücke,
imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaliungs-Materialien,
  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,
  auf  diese  Straßen  zur  Anwendung  kommen  sollen.  Zugleich  will  Ich
dem  genannten  Kreise  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung
  der  Straßen  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den
Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld=Tarifs,
  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,
  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,
  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife  vom  20.  Februar
4840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die
gedachten  Straßen  zur  Anwendung  kommen.

Jahrgang  1856.  (Nr.  118  Der
Ausgegeben  zu  Berlin  den  5.  November  1956.