Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

29. 
30a. 
30b. 
31. 
32a. 
32b. 
33a. 
33b. 
33c. 
34. 
35 a. 
35b. 
36a. 
36b. 
37a. 
37b. 
— 33 — 
Die Wasserstraßen in Lothringen mit Einschluß des zu Elsaß gehörigen Teiles des Saar- 
anals. 
Die Wasserstraßen im Elsaß (mit Ausnahme des Rheins und des Saarkanals). 
Der Rhein im Elsaß. 
Der Rhein in der Bayerischen Pfalz (mit Ausnahme von Ludwigshafen samt den Ge- 
markungen Rheingönheim, Oppau und Edigheim) und der Frankenthaler Kanal. 
Der Main im Großherzogtum Hessen. 
Der Rhein im Großherzogtum Hessen. 
Der Rhein im Großherzogtum Baden (mit Ausnahme von Mannheim -Rheinau). 
Der Neckar in den Großherzogtümern Baden und Hessen einschließlich der Zuflüsse. 
Der Bodensee im Großherzogtum Baden einschließlich der badischen Orte auf der Rhein. 
strecke bis Schaffhausen. 
Ludwigshafen am Rhein (samt den Gemarkungen Rheingönheim, Oppau und 
Edigheim) und Mannheim (einschließlich Rheinau). 
Der Neckar im Königreiche Württemberg einschließlich der Zuflüsse. 
Der Bodensee im Königreiche Württemberg. 
Die Donau in den Königreichen Bayern und Württemberg einschließlich der Zuflüsse (ohne 
Ludwigkanal) sowie die sonstigen Wasserstraßen in Südbayern. 
Der Bodensee im Königreiche Bayern. 
Der Main im Königreiche Bayern und im Großherzogtum Baden einschließlich der Zuflüsse 
(ohne Ludwigkanal). 
Ludwigkanal. 
II. Ansland. 
Rußland ohne Polen. 
Polen. 
Galizien, Bukowina. 
Rumänien. 
Ungarn, Slavonien, Kroatien, Siebenbürgen, Bosnien, Herzegowina. 
Serbien, Bulgarien, Türkei, Griechenland. 
Böhmen. 
Das übrige Csterreich. 
Schweiz. 
Italien. 
Frankreich. 
Luxemburg. 
Belgien. 
Niederlande. 
Großbritannien und Frland. 
Schweden und Norwegen. 
Dänemark.
	        
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