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Bekanntmachung.
Mit Zustimmung des Herrn Reichskanzlers hat der Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische
Ole und Fette die durch Verpflichtungsschein mit den Margarine- und Speisefettfabriken sowie dem
Margarine= und Speisefetthandel vereinbarten Groß- und Kleinhandelspreise mit Wirkung vom
3. Januar 1916 wie folgt geändert:
Die Großhandelspreise dürfen für Margarine von 1,8.. auf 1,56 /“, die für Speisefette aller
Art mit 100 v. H. Fettgehalt, wie Schmelzmargarine, Pflanzenfett, Rinderfett, Kunstspeisefett usw.
von 1,52 . auf 1,69 ./7, die Kleinhandelspreise für den direkten Bezug der Verbraucher bei Margarine
von 1,10 „M auf 1,00 .% und bei Speisefetten aller Art mit 100 v. H. Fettgehalt von 1,61./ auf
1, .— sämtliche Preise für das Pfund berechnet — erhöht werden.
Durch diese Bekanntmachung werden die Angaben in den Verpflichtungsscheinen in der oben
angegebenen Weise geändert, so daß der Absatz zu den neuen Preisen vom 3. Januar morgens ohne
besondere Bekanntmachung durch den Kriegsausschuß oder die Margarinefabriken erfolgt.
Berlin, den 28. Dezember 1915.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Freiherr von Stein.
2. Milit är wesen.
Hierdurch will ich der privaten Israelitischen Lehrerbildungsanstalt in Würzburg für die Dauer
des Krieges ausnahmsweise die Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für
den einjährig-freiwilligen Militärdienst mit der Maßgabe verleihen, daß das Zeugnis denjenigen ihrer
Abiturienten ausgestellt werden darf, die die Seminarentlassungsprüfung (1. Lehrerprüfung) während
des Krieges abgelegt haben und in den Heeresdienst eingetreten sind. Auch bezüglich dieser Be-
rechtigung finden die Allerhöchsten Erlasse vom 22. Juni und 5. Dezember 1915, betreffend die
Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften des § 90 der Wehrordnung, auf das vorbezeichnete
Seminar Amwendung.
Berlin, den 20. Dezember 1915.
Der Reichskanzler.
(Reichsamt des Innern.)
Im Auftrage: Lewald.
Verlin, Carl Oehmanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenseld, Oofbuchdrucker. in Berlin.