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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu# bertehen durch alle. Postanstalten und VGuchhandlungen zum Jahrespreise von 8 ..
Berlin, Freitag, den 2. Juni 1916. Nr. 23.
XIV. Jahrgang.
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Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ernennung Seite 119
2. Handels= und Gewerbewesen: Abänderung der Anord-
nungen zu der Bekanntmachung über zauckerhaltige
Futtermittel. 119
3. Versicherungswesen: Bekanntmachung über die Fristen
die Aufbewahrung der Kassenbücher der Kranken=
assen
1. Kon fsulatwesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Jakob O. Lyngaas zum
Vizekonsul in Toensberg (Norwegen) zu ernennen geruht.
2. Handels= und Gewerbewesen.
Bekanntmachung
über die Abänderung der Anordnungen zu der Bekanntmachung über zuckerhaltige
Futtermittel vom 25. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 614), vom 25. September 1915
(Reichs-Anzeiger vom 27. September 1915).
Artikel I.
Z Abs. 2 und 3 des § 2 der Anordnungen zu der Bekanntmachung über zuckerhaltige Futter-
mittel vom 25. September 1915 werden wie folgt abgeändert: ·
Bei Lieferung in Leihsäcken ist für die ersten 14 Tage eine Vergütung von 15 Pf. auf je
50 kg Rohzucker oder Zuckerfutter, von 15 Pf. auf je 50 kg Melassefutter und von 25 Pf. auf je
60 kg Schnitzel und getrocknete Zuckerrüben sowie für jeden folgenden Tag eine Vergütung von ¾/ Pf.
auf le 50 kg Rohzucker, Zuckerfutter und Melassefutter oder 1 Pf. auf je 50 kg Schnitzel und ge-
ocknete Zuckerrüben zu zahlen.
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