Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

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3. Zoll= und Steuer wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
  
Königreich Preußen. 
Errichtet: 
in Wefensleben, im Bezirke des Hauptzollamts Halberstadt, ein Salzsteueramt II, dem die 
Befugnis zur Ausfertigung von Begleitscheinen I und lI über inländisches Salz beigelegt ist. 
* 
Erteilt: 
dem Zollamt II, Calcar, im Bezirke des Hauptzollamts Cleve, die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen 1 über unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter, die für die Firma B. Spanier 
in Calcar eingehen und bereits speziell vorbeschaut sind; 
dem Zollamt 11 Grabow, im Bezirke des Hauptzollamts Ostrowo, die Befugnis zur Aus- 
fertigung von Zollbegleitscheinen ! über russisches Grubenholz für die Kaiserlich Deutsche Zwangs- 
verwaltung der Gewerkschaft Graf Renard in Sosnowice; 
dem Zollamt I Groß Peterwitz, im Bezirke des Hauptzollamts Breslau Süd, die Befugnis 
zur Erledigung von Tabakbegleitscheinen IlI; 
dem Zollamt I Kosten, im Bezirke des Hauptzollamts Lissa i. P., die Befugnis zur Erledi- 
gung von Tabakbegleitscheinen 1 und II. 
Königreich Sachsen. 
Erteilt: 
dem Nebenzollamt Geyer, im Bezirke des Hauptzollamts Annaberg, die Befugnis zur Er- 
ledigung von Tabakbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter. · 
  
4. Marine und Schiffahrt. 
  
Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe des Werkes „Nautisches Jahrbuch oder 
Ephemeriden und Tafeln für das Jahr 1918 zur Bestimmung der Zeit, Länge und Breite zur See 
nach astronomischen Beobachtungen"“ ist in Carl Heymanns Verlag in Berlin soeben erschienen. 
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung sowie den Wieder- 
verkäufern zum Preise von 1,30.¾ für das Exemplar vom Verleger geliefert. 
Im Buchhandel ist es zum Preise von 1,600.“ für das Exemplar zu beziehen. 
Von der in dem Jahrbuch enthaltenen Tafel „Zeitsignalstationen nach ihrem Bestande zu 
zensang 1416; können Sonderabdrücke zum Preise von 0,75.“ für das Exemplar vom Verleger be- 
n werden. 
 
	        
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