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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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Nr. 33.
XIIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 28. Juli 1916.
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Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen: Über- 2. Handels= und Gewerbewesen: Durchführung des Ver-
nahme der Hälfte von dem Gesamtaufwande der ots der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände 195
Gemeinden usw. für eine Erwerbslosenfürsorge auf Bekanntmachung über Druckpaprir 1396
das Reich.. Seite 195 Ubernahmepreise für gebrauchte Sicke 196
1. Allgemeine Verwaltungssachen.
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Nach einem Beschlusse des Bundesrats vom 24. Juli 1916 wird von dem Gesamtaufwande der
Gemeinden oder Gemeindeverbände für eine Erwerbslosenfürsorge, die für Arbeiter, Angestellte und
Gewerbetreibende der unter die Bekanntmachung vom 14. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 519 bis 521)
fallenden Betriebe (Schuhwarenherstellung) eingerichtet wird, vom 1. August 1916 ab auf das Reich
die Hälfte übernommen.
2. Handels= und Gewerbewesen.
Bekanntmachung,
betreffend Durchführung des Verbots der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände.
Auf Grund des § 1 der Verordnung über das Verbot der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände
vom 25. Februar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 111) bestimme ich folgendes:
" Der Einfuhr von Gegenständen, deren Einfuhr über die Grenzen des Deutschen Reichs auf
Grund der bezeichneten Verordnung vom 25. Februar 1916 verboten ist, wird die Durchfuhr solcher
haestnsiende über die Grenzen des Deutschen Reichs nach den mit diesem zollgeeinten Gebieten
gestellt. "
Berlin, den 22. Juli 1916.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Helfferich.
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