Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

— 195 — 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
  
—————— 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen zum Jahrespreise von 844. 
Nr. 33. 
  
  
  
  
XIIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 28. Juli 1916. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
7———————————ff8flee————-—-——ss—-i—““ ——8““'“ 
–... — — —ffl„ ÊÚÜÊÜ eóÔ Ó… S Ì cr — 
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen: Über- 2. Handels= und Gewerbewesen: Durchführung des Ver- 
nahme der Hälfte von dem Gesamtaufwande der ots der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände 195 
Gemeinden usw. für eine Erwerbslosenfürsorge auf Bekanntmachung über Druckpaprir 1396 
das Reich.. Seite 195 Ubernahmepreise für gebrauchte Sicke 196 
  
  
1. Allgemeine Verwaltungssachen. 
—— — —— — 
Nach einem Beschlusse des Bundesrats vom 24. Juli 1916 wird von dem Gesamtaufwande der 
Gemeinden oder Gemeindeverbände für eine Erwerbslosenfürsorge, die für Arbeiter, Angestellte und 
Gewerbetreibende der unter die Bekanntmachung vom 14. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 519 bis 521) 
fallenden Betriebe (Schuhwarenherstellung) eingerichtet wird, vom 1. August 1916 ab auf das Reich 
die Hälfte übernommen. 
  
2. Handels= und Gewerbewesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend Durchführung des Verbots der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände. 
Auf Grund des § 1 der Verordnung über das Verbot der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände 
vom 25. Februar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 111) bestimme ich folgendes: 
" Der Einfuhr von Gegenständen, deren Einfuhr über die Grenzen des Deutschen Reichs auf 
Grund der bezeichneten Verordnung vom 25. Februar 1916 verboten ist, wird die Durchfuhr solcher 
haestnsiende über die Grenzen des Deutschen Reichs nach den mit diesem zollgeeinten Gebieten 
gestellt. " 
Berlin, den 22. Juli 1916. 
  
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Helfferich. 
  
41
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.