Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

— 259 — 
  
Muster 29a. 
Eingegangen, den. teen 19 —“3 
Nr...er Steuerrolle. 
Nr-..................... des Anmeldungsbuchs. 
Nr.... des Einnahmebuchs. 
(Amtsstempelabdruck.) 
Anmeldung 
zur Entrichtung des Warenumsatzstempels. 
Anleitung. 
1. Die Anmeldung hat von juristischen Personen bei der Steuerstelle zu erfolgen, in deren Bezirk sie ihren 
Sitz haben. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, Gesellschaften und Vereinen des bürgerlichen Rechtes, 
soweit sie nicht juristische Personen sind, ist der Ort der Niederlassung, bei mehreren Niederlassungen der Ort der Haupt- 
niederlassung maßgebend. Im übrigen ist die Steuerstelle des Wohnorts des Steuerpflichtigen zuständig. Befindet sich 
der Sitz des Unternehmens oder der Hauptniederlassung im Ausland oder hat der Steuerpflichtige im Inland keinen 
Wohnsitz, so ist der Ort des Betriebs maßgebend. Das gleiche gilt, wenn der Steuerpflichtige mehrere Wohnsitze im 
Inland hat oder wenn der Betrieb mehreren Personen mit verschiedenem Wohnsitz gehört. 
2. Der Vordruck unter 3b ist auszufüllen, wenn das Gewerbe nicht während des ganzen Kalenderjahrs 
betrieben worden ist. 
8. Der Betrag des Umsatzes ist 
entweder uuter Zugrundelegung des Betrags der im Laufe des unter 3 des Vordrucks angegebenen 
Zeitraums eingegangenen Zahlungen unter 4a, 
oder unter Zugrundelegung der im Laufe dieses Zeitraums bewirkten Lieferungen unter 4b des 
Vordrucks 
anzumelden. 
Ist von dem Rechte, den Umsatz nach 4b anzumelden, einmal Gebrauch gemacht worden, so darf hiervon nach 
§581 des Reichsstempelgesetzes nur mit Genehmigung der Direktivbehörde und unter der von dieser festzusetzenden 
Bedingung für einen folgenden Steuerzeitraum abgewichen werden. 
(Fortsetzung s. S. 262.) 
  
Der Einreichung einer Anmeldung bedarf es nicht, wenn der Jahresbetrag der Zahlungen oder, 
falls die Versteuerung auf der Grundlage S. 2 unter 4b gewählt wird, der Jahresbetrag der Lieferungen nicht 
mehr als 3000 x beträgt. Zur Vermeidung von Erinnerungen wird ersucht, in diesem Falle der Steuerstelle 
eine die Nichteinreichung einer Anmeldung begründende Mitteilung zu machen. · 
  
  
 
	        
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