Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

  
Zu 2A und B. Zum 
steuerbaren Vermögen ge- 
hören nicht Betriebsmittel, 
die dem Betriebe der Land- 
oder Forstwirtschaft oder der 
Gärtnerei oder des Berg- 
baues auf ausländischen 
Grundstücken oder dem Be- 
trieb eines stehenden Gewer- 
bes außerhalb des Deutschen 
Reichs gewidmet sind. 
  
  
  
u 2B. Hier ist auch 
der Anteil zu berücksichtigen, 
der dem Steuerpflichtigen als 
Teilhaber einer offenen 
Handelsgesellschaft oder einer 
Kommanditgesellschaft an 
veren Betriebsvermögen zu- 
eht. 
  
  
Übertrag 
B. Berechtigungen, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden 
Vorschriften des bürgerlichen Rechtes gelten, z. B. Erbbaurecht, Erbpachtrecht, Berg- 
werkseigentum, soweit nicht in 2B enthalten ............................... 
2. Betriebsvermögen (soweit nicht schon unter 1 enthalten): 
A. Betriebskapital, das dem Betriebe der Land= oder Forstwirtschaft 
oder der Gärtnerei auf fremden Grundstücken gewidmet ist: 
Vermögenswert 
(siehe die Rand- 
bemerkung s auf Seite 1) 
  
Mark 
  
  
  
Gemarkung Größe 
Bezeichnung der Pachtung (Gemeinde, Gutsbezirk) der Pachtung 
a)·..........·...·..........».·..................··.·..........·....................·......... 
-d)........-............................·.............................................. 
«c-).............................................·........-........................... 
a)......................................................·.........·......................................... 
  
  
B. Vermögen, das dem Betriebe des Bergbaues oder eines Gewerbes 
gewidmet fst, einschließlich der dem Betriebe dienenden eigenen Gebäude, Grund- 
stücke oder Berechtigungen: 
  
  
  
Geschäfts- 
Bezeichnung des Betriebs. Firma# Betriebsstätten anteil des 
" pflichtigen 
a) . .......................................... 
h)......·......·................................... 
c).............................................. 
d)......... 
.e)—................................................. 
  
  
  
3. Kapitalvermögen (gesamtes sonstiges Vermögen außer den 
unter III aufzuführenden Renten und anderen wiederkehrenden Nutzungen 
und Leistungen), nämlich: . 
a) Selbständige Rechte und Gerechtigkeiten, soweit 
  
n Mark 
sie nicht unter 1B fallen oder als Zubehör eines .;. 
GrundstücksoderBetriebskapitalsunter142 
schon berücksichtigt sind, z. B. Verlags= oder 
Patentrecheeee ..... 
  
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