Zu 2A und B. Zum
steuerbaren Vermögen ge-
hören nicht Betriebsmittel,
die dem Betriebe der Land-
oder Forstwirtschaft oder der
Gärtnerei oder des Berg-
baues auf ausländischen
Grundstücken oder dem Be-
trieb eines stehenden Gewer-
bes außerhalb des Deutschen
Reichs gewidmet sind.
u 2B. Hier ist auch
der Anteil zu berücksichtigen,
der dem Steuerpflichtigen als
Teilhaber einer offenen
Handelsgesellschaft oder einer
Kommanditgesellschaft an
veren Betriebsvermögen zu-
eht.
Übertrag
B. Berechtigungen, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden
Vorschriften des bürgerlichen Rechtes gelten, z. B. Erbbaurecht, Erbpachtrecht, Berg-
werkseigentum, soweit nicht in 2B enthalten ...............................
2. Betriebsvermögen (soweit nicht schon unter 1 enthalten):
A. Betriebskapital, das dem Betriebe der Land= oder Forstwirtschaft
oder der Gärtnerei auf fremden Grundstücken gewidmet ist:
Vermögenswert
(siehe die Rand-
bemerkung s auf Seite 1)
Mark
Gemarkung Größe
Bezeichnung der Pachtung (Gemeinde, Gutsbezirk) der Pachtung
a)·..........·...·..........».·..................··.·..........·....................·.........
-d)........-............................·..............................................
«c-).............................................·........-...........................
a)......................................................·.........·.........................................
B. Vermögen, das dem Betriebe des Bergbaues oder eines Gewerbes
gewidmet fst, einschließlich der dem Betriebe dienenden eigenen Gebäude, Grund-
stücke oder Berechtigungen:
Geschäfts-
Bezeichnung des Betriebs. Firma# Betriebsstätten anteil des
" pflichtigen
a) . ..........................................
h)......·......·...................................
c)..............................................
d).........
.e)—.................................................
3. Kapitalvermögen (gesamtes sonstiges Vermögen außer den
unter III aufzuführenden Renten und anderen wiederkehrenden Nutzungen
und Leistungen), nämlich: .
a) Selbständige Rechte und Gerechtigkeiten, soweit
n Mark
sie nicht unter 1B fallen oder als Zubehör eines .;.
GrundstücksoderBetriebskapitalsunter142
schon berücksichtigt sind, z. B. Verlags= oder
Patentrecheeee .....
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