Zu 3. Ob ein Kapital in
ausländischen oder inländi-
chen Werten angelegt ist,
macht keinen Unterschied;
auch Aktien einer auslän-
dischen Aktiengesellschaft ge-
hören zum steuerbaren Ver-
mögen. Ebenso ist es be-
kunglos, ob das Kapital-
vermögen selbst sich im In-
land oder im Ausland be-
findet. "
Wertpapiere, die in Deutsch-
land einen Börsenkurs haben,
kind mit ihrem Kurswert,
Torderungen) die in das
chuldbuch einer öffentlichen
Körperschaft eingetragen sind,
mit dem Kurswert der ent-
sprechenden Schuldverschrei-
bungen der öffentlichen Kör-
perschaft, Aktien ohne Börsen-
kurs, Kuxe, Anteile an einer
Bergwerksgesellschaft oder
Anteile einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung mit
ihrem Verkaufswert, andere
Kapitalforderungen mit ihrem
Neunwert anzusetzen, sofern
nicht besondere Umstände
die Beranschlagung nach
einem vom Nennwert ab-
weichenden höheren oder ge-
ringeren Werte begründen.
ill der Steuerpflichtige
von dem Werte seiner mit
Dividendenschein gehandelten
Wertpapiere einen Gewinn-
betrag in Abzug bringen
(# 34 Abs. 2 des Besitzsteuer-
gesetzes), so hat er die Wert-
papiere, für welche der Tb#g
begehrt wird, nach Stückzah
oder Nennbetrag und Gattung
besonders zu bezeichnen.
und Forderungen an ausländische Schuldner im Gesamtwert boBnn
5,) Kapitalforderungen aus Anleihen oder Schuldver-
487
Übertraa
Vermögenswert
(siehe die Rand-
bemerkung 1 auf Seite 1)
Mark —
Ubertrag...
schreibungen deutscher oder nichtdeutscher Staaten,
Gemeinden, anderer öffentlicher Verbände, Eisen-
bahn= und Industrieobligationen, Pfandbriefe,
hpotheken, Grundschuloforberungen, sonstige
apitalforderungen jeder Art, insbesondere For-
derungen aus Schuldverschreibungen, Wechseln,
Darlehen, Kautionen, Hinterlegungsgelder, Ein-
lagen bei Sparkassen und Banken, Abrech-
nungs-- und Kontokurrentguthaben, ausgenommen
Bank= und sonstige Guthaben, die zur Bestrei-
tung der laufenden Ausgaben für drei Monate
diern
c) Aktien oder Anteilscheine, Kuxe, Geschäftsguthaben
bei Genossenschaften, Geschäftsanteile und andere
Gesellschaftseinlagen «
d
Bares Gelb, Banknoten und Kassenscheine (aus-
genommen die aus den laufenden Jahresein-
künften vorhandenen Bestände, soweit sie zur Be-
streitung der laufenden Ausgaben für drei Mo-
nate dienen), Gold und Silber in Barre
Noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapi.
tal- oder Rentenversicherungen, zu berechnen mit
½ der Summe der bisher gezahlten Prämien
—
oder Kapitalbelträge oder mit dem Rückkaufswerte
JZusammen ae .
Mark
Zusammen J.
In dem bei 2 und 3 angegebenen Vermögen sind im Ausland befindliche Wertp apiere
enthalten.
II. Hiervon sind abzuziehen die Kapitalschulden, soweit sie nicht schon
bei Berechnung des Betriebsvermögens zu l, 2A, B berücksichtigt sind.
* II. Nicht abzugsfähig
find Schulden, die zur Bestrei-
tung der laufenden Haushal-
tungskosten eingegangen sind
(Haushaltungsschulden), sowie
Schulden und Lasten, welche
in wirtschaftlicher Beziehung
zu nicht steuerbaren Vermö-
genzteilen stehen (Bemerkung
1* 1;
auch Seite 1 Anmerkung 1.
1 2A unb B); vgl.
Name des Gläubigers Wohnort des Gläubigers
Betrag
a)
b)
2
d)
e)
Mark
Verbleibt (ohne III) ein Reinvermögen 0v 1 ·
-.Zufamm.«enj...
88*