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) durch Schenkung oder durch eine sonstige ohne entsprechende Gegenleistung erhaltene Zuwendung (Ver-
Zuwendungen auf
Gü## eines geseblichen An- mögensübergabe) im Einzelbetrage von wenigstens eintausend Mark erworben
spruchs sind nicht zu berück- - .
fichtig
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(Name, Stand, Wohnort und Wohnung des Schenkers.)
Zusammen 4364
4) aus der Veräußerung ausländischen Grund= und Betriebsvermögens oder sonstiger Gegenstände, die zu
Beginn des Veranlagungszeitraums zum nichtsteuerbaren Vermögen gehört haben, erzielt
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(Bezeichming und Verkaufspreis des ausländischen Grund-
und Betriebsvermögens und der betreffenden Gegen-
— stände sowie Name, Stand, Wohnort und Wohnung des
Erwerbers.)
Zusammhzbmen ,
e) nachstehende zum ausländischen Grund= oder Betriebsbermögen gehörig gewesene Gegenstände ins Inland
verbracht
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(Bezeichnung und gemeiner Wert der betreffenden Gegenstände.)
Zusammeen MA
VIII. Ich und meine Ehefrau — der von mir — uns — vertretene Steuerpflichtige haben — hat — im Veranlagungszeitraum
a) zu Schenkungen ober sonstigen Vermögensübergaben im Werte von mehr als eintausend Mark verwendet
#u a. Zuwendungen, die
auf Gumd eines eleblichen
Anspruchs des Bedachten
gemacht worden sind, bleiben. H#„.„..62#“,7„##7
uUunberücksichtigt.
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4
(Name, Stand, Wohnort und Wohnung des Bedachten
sowie Betrag der Schenkungen oder Vermögensübergaben.)