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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Heraudgegeben
Neichsamt des Innern.
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Bnu beziehen durch alle Postanstalten und VLuchhandlungen zum Tahrespreise von 8 M.
XLIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. April 1018. Nr. 14.
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Inhalt: 1. Maß= und Gewichtswesen: Zulassung von Anderung der Ausführungsbestimmungen zur Be-
Formen von Elektrizitätszählern zur amtlichen Be- kanntmachung, betreffend die private Schwefelwirt-
glaubingg . Seite 63 —7 65
2. Handels= und Gewerbewesen: Übertragung von Malz- 3. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
kontingenten. .. 64 Reichsgebeteeee 65
1. Maß= und Gewichtswesen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten,
sind die folgenden Formen von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter
im Deutschen Reiche zugelassen und ihnen die beigesetzten Systemzeichen zuerteilt worden:
I. System , Induktionszähler für Vierleiter--Drehstrom, Form Duc,
II. System , Induktionszähler für mehrphasigen Wechselstrom, Form De,
beide hergestellt von der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft, Berlin.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag
(Jul. Springer in Berlin W-xF, Linkstraße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 18. März 1916.
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
Warburg. ·
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