Full text : Reorganisation der inneren Verwaltung Preußens.

Wesen  und  Grundlagen  der  Selbstverwaltung.  5

geschäftliche  Kenntnisse  leicht  ein  gewisses,  das  kommunale  Leben  geradezu
gefährdendes  Uebergewicht  erlangen.  Die  nominellen  Diener  des  Verbandes
  werden  dann  thatsächlich  zu  Herren  desselben.  Hier,  wo  außerdem
  der  Kostenpunkt  sehr  entscheidend  in's  Gewicht  fällt,  erscheint  die
Einrichtung  —  mag  sie  auch  übrigens  nicht  zu  entbehren  sein  —  durchaus
  verwerflich.

Der  ehrenamtlichen  Verwaltung,  die  also  hier  zuvörderst  in  Betracht
kommt,  wird  durch  das  Maaß  und  die  Art  der  der  Selbstverwaltung
zu  übertragenden  Thätigkeit  eine  sehr  bestimmte  Grenze  gezogen.

In  Deutschland  —  und  wir  dürfen  uns  dessen  gewiß  nur  freuen
—  hat  so  ziemlich  ein  Jeder  seinen  Beruf.  Wer  eines  solchen  ganz
ermangelt,  wird  grade  deshalb  auch  für  das  Ehrenamt  die  weniger
geeignete  Persönlichkeit  sein.  Die  Verwaltungsgeschäfte  müssen  also
neben  den  eigenen  besorgt  werden  können  und  deshalb  auf  ein  gewisses
Maß  beschränkt  bleiben.  Auch  räumlich  darf  die  Thätigkeit  nicht  über
gewisse  Grenzen  hinauswachsen.  Auswärtige  Geschäfte  werden  in  der
Regel  nur  dann  mit  dauerndem  Erfolge  im  Wege  des  Ehrenamtes
wahrgenommen  werden  können,  wenn  sie  als  einzelne  bestimmte  Funktionen,
  nicht  als  eine  fortlaufende  die  Thätigkeit  unausgesetzt  in  Anspruch
nehmende  Verwaltung  sich  darstellen.  Die  Geschäfte  müssen  sodann
ohne  eine  streng  berufsmäßige  Vorbildung  versehen  werden  können  und
gleichwohl  Gelegenheit  zu  einer  erfolgreichen  befriedigenden  Wirksamkeit
gewähren.  In  dieser  Beziehung  erscheint  grade  unsere  Verwaltung  ganz
besonders  reformbedürftig.  Unsere  Gesetze  und  Verordnungen  bilden
wegen  ihrer  Fassung  und  Publikation  ein  Labyrinth,  durch  welches  nur
der  Ariadnefaden  eines  berufsmäßigen  Studiums  hindurch  zu  leiten  vermag.
  Für  den  Laienmagen  sind  sie  eine  kaum  verdauliche  Kost.  Zugleich
  hat  aber  das  übertriebene  Formwesen  die  Verwaltung  auf  vielen
Gebieten  dem  Subalternenthum  ganz  vorwiegend  in  die  Hände  gespielt.
Hier  muß  vor  Allem  Abhülfe  geschaffen  und  der  Selbstverwaltung  der
Weg  gebahnt  werden?).  Erst  dadurch  wird  derselben  die  nöthige  freie
Bewegung  bei  gleichzeitiger  strenger  Wahrung  der  gesetzlichen  Form
ermöglicht.  Man  wird  sich  sodann  über  die  Form  und  Ausdehnung
klar  werden  müssen,  in  der  nach  den  factischen  Verhältnissen  die  Selbstverwaltung
  überhaupt  durchführbar  ist.  An  eine  plötzliche  Beseitigung,
an  eine  förmliche  Ablösung  des  ganzen  Beamtenthums  durch  die  Organe

*)  Vgl.  die  früher  von  dem  Verfasser  herausgegebene  Schrift:  Zur  Vereinfachung
  der  Preußischen  Verwaltung  (Hannover  1869  bei  Schmorl  und  von
Seefeld).