Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

Bentralblatt 
für das 
Deutsche Reic. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
In beztehen durch alle Postanstalten und DHuchhandlungen zum LTahrespveise von 8 A. 
Einzelne Nummern werden mit 20 Df. für jeden achtseitigen Druckbogen berechnet. 
  
XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. März 1917. Nr. 9. 
  
  
  
  
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung 
zur 
Se 
Vor- ,. —- 
--.- ,-, -« 3. Handels= und Gewerbewesen: Ausführungsbestim- 
2. hale og Wöoisand gomolgetb za nleihe- Fei mungen zur Verordnung über Labmägen von Kä bern 
scheinen bei Entrichtung von Kriegsabgabe. 91 
  
1. Konfulat wesen. 
Dem mit der Verwaltung des Kaiserlichen Ronsulats in Varna beauftragten Konsul Grafen von Spee 
ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die 
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- 
genofsen, einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die 
Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
2. Finan zwesen. 
Bekanntmachung 
über die Annahme von Kriegsanleihe-Zwischenscheinen bei Entrichtung von Kriegsabgabe. 
Es hat sich die Notwendigkeit ergeben, bei der Entrichtung der Kriegsabgabe außer den 
Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen und Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen 
Reichs (§J 32 des Kriegssteuergesetzes) auch die solche Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen 
bis zu ihrer Ausreichung vertretenden, von der Reichsbank ausgestellten Zwischenscheine insoweit an 
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