Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

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2. Milit är wesen. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. März 1917 nachstehende Abänderung zu den Grund- 
sätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. 
mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 (Zentralblatt für das 
Deutsche Reich S. 345 ff.) beschlossen: ç 
„Im § 2 ist im ersten Satze die Zahl 3000 durch 1000 zu ersetzen. Der zweite 
Satz ist zu streichen“. · 
Berlin, den 21. März 1917. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
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