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2. Das Verzeichnis der Behörden usw., die hinsichtlich der den Militäranwärtern und den
Inhabern des Anstellungsscheins im Reichsdienst vorbehaltenen Stellen als Anstellungsbehörden an-
zusehen sind (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1911 S. 304 ff.), wird, wie folgt, ergänzt:
Militärverwaltung Preußen.
1. Hinter „Generalstab“ ist als neuer Abschnitt einzuschalten:
IIa 2a.Generalkommandos, General-In-
spektionen, Inspektionen, Gou-
vernement, Kommandanturen:
Mittlere Beamte. Der kommandierende General,
der General-Inspekteur, der
Inspekteur, der Gouverneur,
der Kommandant, in dessen
Befehlsbereich der Bewerber
angestellt zu werden wünscht.
1
Unter „Technische Institute“ ist
in Spalte 1 zwischen „I“ und „B“ einzufügen:
und,
in Spalte 2 zwischen „Waffenrevisoren“ und „Unterbeamte“ als neue Zeile einzufügen:
Buchführer und Kanzlisten, )
in Spalte 3 auf diese Zeile zu setzen:
die Feldzeugmeisterei.
Berlin, den 26. März 1917.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Lewald.
3. Zoll= und Steuer wesen.
Anderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Bis auf weiteres sind geschlossen worden:
die Zollämter II Greven und Telgte im Bezirke des Hauptzollamts Münster i. W. unter
Übertragung ihrer Geschäfte auf das Hauptzollamt Münster i. W.;
* das Zollamt II Stubben im Bezirke des Hauptzollamts Geestemünde unter Übertragung
seiner Geschäfte auf das Hauptzollamt Geestemünde;
ddas Zollamt 1 Konstadt im Bezirke des Hauptzollamts Oppeln unter Übertragung seiner
Geschäfte auf das Zollamt 1 Kreuzburg O/S. -
DiesuckerfteuerstellebeimZollamtIEschwegeimBezirkedesHauptzollamtsCasselist
aufgehoben worden. Es kommt daher bei diesem Amte die Befugnis zur Ausfertigung und
Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I und II in Wegfall.
In- Röhrigshof im Bezirke des Hauptzollamts Hanau ist ein Salzsteueramt II
errichtet worden, dem die Befugnis zur Ausfertigung von Begleitscheinen I und II über inländisches
Salz beigelegt worden ist.
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