Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

Erteilt: 
dem Hauptzollamt Sagan sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung, 
und die Befugnis zur Bescheinigung des Ausganges von allen Waren, für die Abgabenvergütung 
beansprucht wird; 
dem Zollamt 1 Klodnitz im Bezirke des Hauptzollamts Gleiwitz die Befugnis zur 
Bescheinigung des Ausganges von allen Waren, für die Abgabenvergütung beansprucht wird; 
dem Zollamt 1 Ratibor Bahnhof im Bezirke des Hauptzollamts Ratibor die Befugnis 
zur Bescheinigung des Ausganges von zuckerhaltigen Waren: 
dem Zollamt 1 Vohwinkel im Bezirke des Hauptzollamts Elberfeld die Befugnis zur 
Erledigung von Zuckerbegleitscheinen J. 
Königreich Sachsen. 
Erteilt: 
dem Nebenzollamt Deutschneudorf im Bezirke des Hauptzollamts Freiberg die Befugnis 
zur Erledigung von Tabakbegleitscheinen 1 und 1 
dem Nebenzollamt Kreischa im aun e des Hauptzollamts Dresden II die Befugnis zur 
Erledigung von Tabakbegleitscheinen II. 
Großherzogtum Mecklenburg. 
Das Salzsteueramt Lübtheen im Bezirke des Hauptzollamts Schwerin ist aufgehoben worden. 
Dem Zollamt I Ludwigslust im Bezirke des Hauptzollamts Schwerin ist die Befugnis zur 
Ausfertigung und Erledigung von Salzbegleitscheinen 1 und zur Ausfertigung von Salzbegleitschemen II 
erteilt worden. 
Berlin, Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker, in Berlin.
	        
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