Erteilt:
dem Hauptzollamt Sagan sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung,
und die Befugnis zur Bescheinigung des Ausganges von allen Waren, für die Abgabenvergütung
beansprucht wird;
dem Zollamt 1 Klodnitz im Bezirke des Hauptzollamts Gleiwitz die Befugnis zur
Bescheinigung des Ausganges von allen Waren, für die Abgabenvergütung beansprucht wird;
dem Zollamt 1 Ratibor Bahnhof im Bezirke des Hauptzollamts Ratibor die Befugnis
zur Bescheinigung des Ausganges von zuckerhaltigen Waren:
dem Zollamt 1 Vohwinkel im Bezirke des Hauptzollamts Elberfeld die Befugnis zur
Erledigung von Zuckerbegleitscheinen J.
Königreich Sachsen.
Erteilt:
dem Nebenzollamt Deutschneudorf im Bezirke des Hauptzollamts Freiberg die Befugnis
zur Erledigung von Tabakbegleitscheinen 1 und 1
dem Nebenzollamt Kreischa im aun e des Hauptzollamts Dresden II die Befugnis zur
Erledigung von Tabakbegleitscheinen II.
Großherzogtum Mecklenburg.
Das Salzsteueramt Lübtheen im Bezirke des Hauptzollamts Schwerin ist aufgehoben worden.
Dem Zollamt I Ludwigslust im Bezirke des Hauptzollamts Schwerin ist die Befugnis zur
Ausfertigung und Erledigung von Salzbegleitscheinen 1 und zur Ausfertigung von Salzbegleitschemen II
erteilt worden.
Berlin, Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker, in Berlin.