Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

  
  
  
  
  
Der Oberbehörden er Besigstenerämler . 
* Bezeichmmg und Der Besitzsstenerämler Vemerkungen 
Sitz Begeichnung Sitz Amtsbezirk 
I 2 3 1 5 04 
29 Direktor der direlten Steuerkommissar St. Avold Vom Kreise Forbach die Stener- 
Steuern für Elsaß- kassenbegirke St. Avold und Mer- 
ßothringen in . lenboclHINI4llnnd26J 
550 Straßburg - St. Ludwig Vom Kreise Milhausen die Steuer- 
- fassenbeztrleOmtmrshenmOl 
Ludwig I., St. Ludwig Il und 
Sierenz(. Nr. 2 21, 22 und 23). 
31 -2 Schlettstadt Leeis Schlettsta 
2 Steuerkommissar Snaßburg Siadilre * v Nr. 33,) Alle für die Sleuer 
.- St!fAßbUl-gl")’ ·34) ’lh·T-«Yg"-fttttS«-Fsßh 
1 IV. besiimmten Mil- 
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33 Steuerkommissar 6 Stadtkreis Straßburg (s. Nr. 32, « 
Straßbttrgll«)- Zs4und85). Srdie brwin uen 
34 Steuerkommissar Stodtkreis Straßburg. Vom- l Sleuerlom 
Straßburg III) Landkreis Straßburg die Ge- a s Straßburg 1 
" meinden Bischheim, Hönheim 
und Schiltigheim (s. Nr. 32, 83, 
35 und 36). 
36 Steuerkommissar Stabulreis Straßburg (s. Nr. 32, 
Straßburg IV) 33, 
36 Steuerkommissar D Lohüänchn Straßburg ohne die 
Straßburg V Gemeinden Bischheim, Hön- 
heim und Schiltigheim (s. 
r. 30. 
87 Steuerkommissar Thann, z. Zt. in Kreis Thann. 
Rufach 
38 - Weißenburg Kreis Weißenburg. 
39 - ZBabern Vom Kreise Zabern die Stener- 
bkassenbezirke Buchsweiler, Deit- 
teiter. Maursmünster 
Zabern; vom Rreise Molsheim 
der Fereisen. Wasseln- 
heim (s. Nr. 19 und 26). 
Bekanntmachung. 
Gemiß § 37 Abs. 1 der Kriegssteuer-Ausführungsbestimmungen wird nachstehend das Ver- 
zeichnis der Annahmestellen, bei denen die behufs Entrichtung der Kriegsabgabe an Zahlungs Stätt 
hinzugebenden Schuldverschreibungen oder Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs 
einzureichen sind, bekannt gemacht. 
e Reichsbankanstalten gelten als Annahmestellen nur für solche Steuerpflichtigen, die am 
Sitze deesr Anstalten wohnen oder hier ihren Sitz haben. Das Kontor der Reichshauptbank für Wert- 
papiere in Berlin dient als Annahmestelle auch für die nicht in Berlin wohnenden Depotkunden der 
Reichsbank. Die Depottunden haben die Depotscheine einzureichen. Die Depots müssen zur freien 
Verfügung der Deponenten stehen. Auf Wunsch der Depotkunden nehmen die Reichsbankhauptstellen 
und die Reichsbankstellen des Deutschen Reichs Anträge und Depotscheine zur Weiterbeförderung an 
das Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere entgegen. 
Berlin, den 3. Januar 1917. 
Der Reichskanzler- 
Im Auftrage: Jahn.
	        
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