Direktiobezirt – .... Muster 17.
Hauptamtsbezirr. (Ausführungsbestimmungen § 75)
Rechnungsjahr 19 —.□.
Nachweisung über Menge und Wert der steuer-
frei gebliebenen inländischen Kohlen.
Anleitung zum Gebrauche.
1. Die von den Hauptämtern vorzule i 1 irk, di ireltiv-
behörden bis zum 1. Juni ouptämtemn. rvuegonde Rchweisurg tde ganzen Hauptamt bezirt, die von den Direiti
2. Die Kohlen sind in drei Abteilungen aufzuführen:
Abteilung 1. Betriebskohlen 6 5 Abs. 1 des Gesetzes),
Abteilung 2. Hausbrandkohlen für Angestellte usw. E 5 Ubs. 2 des Gesetzes),
Abteilung 8. Zu Olen, Fetten, Wachs usw. verarbeitete Kohlen G# 5 Abs. 8 des Gesetzes).