Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

Direktiobezirt – .... Muster 17. 
Hauptamtsbezirr. (Ausführungsbestimmungen § 75) 
Rechnungsjahr 19 —.□. 
  
Nachweisung über Menge und Wert der steuer- 
frei gebliebenen inländischen Kohlen. 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Die von den Hauptämtern vorzule i 1 irk, di ireltiv- 
behörden bis zum 1. Juni ouptämtemn. rvuegonde Rchweisurg tde ganzen Hauptamt bezirt, die von den Direiti 
2. Die Kohlen sind in drei Abteilungen aufzuführen: 
Abteilung 1. Betriebskohlen 6 5 Abs. 1 des Gesetzes), 
Abteilung 2. Hausbrandkohlen für Angestellte usw. E 5 Ubs. 2 des Gesetzes), 
Abteilung 8. Zu Olen, Fetten, Wachs usw. verarbeitete Kohlen G# 5 Abs. 8 des Gesetzes).