Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

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2. Finanzwesen. 
  
Bekanntmachung. 
  
Auf Grund der mir vom Bundesrat erteilten Ermächtigung werden die den Bestimmungen 
zur Regelung der Abrechnungen zwischen der Reichshauptkasse und den Landeskassen vom 23. Juni 1910 
— (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 351) beigefügten Muster durch die folgenden ersetzt. 
Berlin, den 20. Januar 1917. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Jahn.
	        
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