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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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Zu beriehen durch allo Vostanstalten und Guchhandlungen zum Jahrespreise von 8 M.
Emzelne Nummern werden mie 20 Pf. für jeden achtseitigen Orucbogen berechnet.
XLV. Jahrgang.
Nr. 27.
Inhalt: 1. Medizinal= und Veterinärwesen: Erscheinen 2. Justizwesen: Anderung der Vorschriften über Die
eines zweiten Nachtrags zur Deutschen Azeitare in Strafregistee:e:e:: 1
Seite
Berlin, Freitag, den 14. September 1917.
Zoll= und Steuerwesen: Veränderungen in dem Stande
und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen 342
1. Medizinal= und Veterinärwesen.
Zu der Deutschen Arzneitaxe 1917 wird binnen kurzem ein zweiter Nachtrag — enthaltend Anderungen
der Preisliste der Gefäße — im Verlage der Weidmann'schen Buchhandlung in Berlin SW 68,
Zimmerstraße 94, erscheinen. Er kann von den Besitzern der Arzneitaxe 1917 unentgeltlich von der
bezeichneten Buchhandlung bezogen werden.
2. Justi zwesen.
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 6. September 1917 folgende Bestimmungen zur Anderung
der Vorschriften über die Strafregister beschlossen:
Die Verordnung, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mitteilung
der Strafurteile, vom 16. Juni 1882/9. Juli 1896 und 29. April 1913 (Zentralblatt 1882 S. 309,
1896 S. 426, 1913 S. 495) wird, wie folgt, geändert: "
I. Der § 2 erhält folgende Fassung:
In die Register sind aufzunehmen alle durch richterliche Strafbefehle, durch polizei-
liche Strafverfügungen, durch Strafurteile der bürgerlichen Gerichte einschließlich der
Konsulargerichte sowie durch Strafurteile der Militärgerichte ergehenden Verurteilungen
wegen Verbrechen, Vergehen und wegen der im § 361 Nr. 1 bis 8 des Strafgesetzbuchs
vorgesehenen Ubertretungen.
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