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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
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Reichsamt des es Innern.
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XLIV. Jahrgang. Berlin, Dienstag, den 2. Oktober 1917. Nr. 30.
Inhalt· Zoll- und Steuerwesen: Zusammenstellung der einheitlichen Hafengebiete im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. des
Gesetzes über die Besteuerung des Personen= und Güterverkhrs Seite 3568
Zoll= und Steuer wesen.
Bekanntmachung.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. September 1917 beschlossen, daß die in der
nachstehenden Zusammenstellung aufgeführten Hafengebiete als ein Hafengebiet im Sinne der Vorschrift
im §3 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes vom 8. April 1917 über die Besteuerung des Personen= und Güter-
verkehrs (Reichs-Gesetzbl. S. 329) anzusehen sind.
Berlin, den 29. September 1917.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Jahn.
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