Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

—  355  —

 

Lfd.
Nr.

Bundesstaat
(Regierungsbezirl)

Bezeichnung  des  Hafengebiets

 

13.

14.

16.

20

21.

22.

23.

 

hwsen.)

Desgl.
Werl)

Desgl.
(Potsdam)

Desgl.

Desgl.

Desgl.
(Schleswig)

Desgl.
(Breslau)

Desgl.
(Merseburg)

Dezsgl.
(Gamovey)

Desgl.
WMürnh)

Desgl.

 

Häfen  zu  Greifswald  und  Wieck  einschließlich  des  die  beiden
Häfen  verbindenden  Ryckflusses.

Berlin,  umfassend  die  Spree  in  Berlin  und  Charlottenburg
von  der  östlichen  Berliner  Weichbildgrenze  unterhalb  der
Eisenbahnbrücke  bei  Treptow  und  Stralau  stromab  bis  zu
den  #borlottenburger  Schleusen  und  dem  Wehr,  einschließlich
  des  Schleusenkanals  und  des  Kupfergrabens,  den
Landwehr=  und  Luisenstädtischen  Kanal  in  Berlin,  Charlottenburg,
  Neukölln  und  Treptow,  den  Verbindungskanal
in  Verlin,  Charlottenburg  und  Plötzensee,  den  Spandauer
Kanal  in  Berlin  und  Plötzensee  von  Plötzensee  bis  zum
Humboldthafen  und  den  Neukölln-Britzer  Kanal  in  Neu-AUn

  und  Britz  vom  Landwehrkanal  bis  zum  Britzer
Dn-  ausschließlich  nebst  allen  zugehörigen  Hafenbecken.

Spandau  mit  der  Havel  nebst  ihren  Nebenarmen  zwischen

km  166  der  Pichelsdorfer  Havel  und  6,,  der  Spandauer
Havel  und  0,  der  Tegeler  See-Wasserstraße  sowie  mit  der
Spree  nebst  ihren  Nebenarmen  von  den  Charlottenburger
Schleusen  und  dem  Wehr  bis  zu  ihrer  Mündung  in  die
Havel  nebst  den  beiderseitig  angrenzenden  Teilen  der  Ortschaften,
  namentlich  von  Charlottenburg.

Rathenow  mit  der  Havel  nebst  ihren  Nebenarmen  zwischen

km  51,9  und  67,9  und  den  beiderseitig  angrenzenden  Ortschaften
  Göttlin,  Steckelsdorf,  Neue  Schleuse  und  Böhne.

Brandenburg  mit  dem  ganzen  Silokanal  und  der  Havel

nebst  ihren  Nebenarmen  zwischen  km  107,1  der  Brandenburger
  Havel  und  km  116,5  der  Havel  und  die  beiderseitig
  angrenzenden  Teile  der  Ortschaften.

Hafenanlagen  von  Kiel  und  die  Kieler  Föhrde,  seewärts
begrenzt  durch  die  Linie  Friedrichsorter  Leuchtturm-Möltenort.


Hafenanlagen  in  Breslau  und  in  den  Gemeinden  Oswitz  und
Cosel,  km  249—258,5  der  Oder

Halle  #.  d.  Saale  und  die  sterhan  und  unterhalb  der  Stadtlage

  belegenen  Lösch--  und  Ladestellen  km  85,7  bis  95
der  Saale.

Hafenanlagen  in  den  Städten  Hannover,  Linden  und  in  den

an  Hammover  angrenzenden  Gemeinden  Misburg,  Brink
und  Marienwerder.

Lüdinghausen  mit  dem  gleichnamigen  Kirchspiel  und  der  Gemeinde

  Seppenra
Bergeshövede  und  Bevergern.

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