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dem Zollamt 1 Tarnowitz im Bezirke des Hauptzollamts Myslowitz die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Wein in Fässern mit einem Weingeistgehalte von nicht mehr
als 14 Gewichtsteilen in 100.
Entzogen:
dem Hauptzollamt Charlottenburg die Befugnis zur Ausfertigung von Schaumweinbegleit-
scheinen und dem Hauptzollamt Landsberg a. W. die Befugnis zur Ausfertigung von Zigarretten-
begleiescheinen.
Königreich Vayern.
Dem Steueramt Gemünden im Bezirke des Hauptzollamts Aschaffenburg ist die Befugnis zur
Ausfertigung und Erledigung von Tabakbegleitscheinen I und 1I erteilt worden.
Königreich Sachsen.
Die Zollabfertigungsstelle für Postgüter in Großröhrsdorf im Bezirke des Hauptzollamts
Bautzen ist aufgehoben worden. ·
Erteilt:
dem Nebenzollamt Außerst-Mittel-Sohland im Bezirke des Hauptzollamts Bautzen und
dem Nebenzollamt Döhlen im Bezirke des Hauptzollamts Dresden II die Befugnis zur Erledigung
von Tabakbegleitscheinen II. «
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Dem Zollamt J Boitzenburg im Bezirke des Hauptzollamts Schwerin ist die Befugnis zur
Erledigung von Kohlenbegleitscheinen erteilt worden. ·
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.
Dem Bezirkszollamt Frankenhausen ist die Befugnis zur Erledigung von Kohlenbegleit-
scheinen erteilt worden.
In der Erklärungstafel zum Amterverzeichnis ist unter Ziffer 1 in der rechten Spalte einzuschalten:
K — Kohlen.
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen zu genehmigen, daß den Herstellern von
Tabakerzeugnissen die Verwendung von Buchenlaub als Ersatzstoff bei der Herstellung von Tabak-
erzeugnissen und tabakähnlichen Waren mit der Maßgabe gestattet werden darf, daß die jährliche
Mindestmenge 20 kg beträgt und im übrigen die Bestimmungen der Tabakersatzstoffordnung Anwendung
zu finden haben. -
Berlin, den 6. Dezember 1917.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Pinckernelle.