Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

B.  a.  Progymnasien.  B.  b.  Realprogymnasten.  B.  c.  Realschulen.

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B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse,  d.  h.  der
einjährige  erfolgreiche  Besuch  der  obersten  Klasse  bei  siebenstusigen  Nichtvollanstalten,  zur  Darlegung

  der  Befähigung  nötig  ist.

a.  Drogymnasien.

Großherzogtum  Hessen.)  -
Alzey:  Progymnasium  (verbunden  init  Realschule),  1

Bingen:  Progymnasium  (verbunden  mit  Realschule),
Dieburg:  Progymnasium  (verbundenmit  Realschule).

b.  Kealprogymnalien.

I.  Königreich  Württemberg.
Böblingen,
Calw,
#Geislingen:  Reformrealprogymnasium  (verbunden
mit  Realschule),
Kirchheim  u/T.:  Realprogymnasium  (verbunden  mit
.  Realschule),
Nürtingen:  Realprogymnasium  (verbunden  mit
Realschule).2)

II.  Großherzogtum  Baden.
Durlach:  Realprogymnasium  (verbunden  mit  Gym- 



nasium),
1  Ettlingen:  bieaiproßmnafium  (verbunden  mit  Realule),


*  Mosbach,  çl
1Waldshut:  Realprogymnasium  (verbunden  mit
ealschule).  —

III.  Großherzogtum  Meckleuburg-Strelitz.
Schönberg:  Realschule.

IV.  Fürstentum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Frankenhausen,  "
Rudolstadt:  Realprogymnasium  (dem  Gymnasium

angeschlossen).

V.  Fürstentum  Schaumburg-Lippe.
Stadthagen.3)

c.  Kealschulen.

I.  Königreich  Württemberg.
Biberach:  Realschule  (verbunden  mit  Progym-)

nasium),  »
Kirchheim  u  /  T.:  Realschule  (verbunden  mit  Realprogymnasium),


Rottweil.
II.  Großherzogtum  Baden.  .
Ettlingen:  Realschule  (verbunden  mit  Realprogymnasium).

Karlsruhe,

Mannheim:  Lessingschule,  Realschule  (verbunden
mit  Realgymnasium),

Oberkirch,
1

Schopfheim,
ingen,

 

 

III.  Großherzogtum  Hessen.)
Alzey:  Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),
Bingen:  Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),

Butzbach,
Dieburg:  Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),

Friedberg:  Realschule  (verbunden  mit  Gymnasium),


Gernsheim,

Groß  Umstadt:  Realschule  (verbunden  mit  Landwirtschaftsschule),


Michelstadta.

Nauheim-Bad:  Ernst  Ludwig-Schule,

Oppenheim,

Wimpfen  am  Berg.

)  Solche  Schüler,  welche  im  Interesse  ihres  künftigen  Berufs  mit  dem  Abschluß  der  Untersekunda  oder  vor
Absolvierung  der  Obersekunda  die  Anstalt  verlassen  und  sich
erwerben  wollen,  haben  sich  der  fakultativen  Abschlußprüfung  zu  unterziehen,

den  Berechtigungsschein  zum  einjährig-freiwilligen  Dienste
s  welche  die  Hessische  Prüfungsordnung  vom

15.  Dezember  1899  maßgebend  ist.  Nach  einer  neueren  Bestimmung  mit  rückwirkender  Geltung  für  den  Ostertermin  1903

können  auch  Nichtschüler  diese  Prüfung  ablegen.

it  rückwirkender  Geltung  vom  Julitermin  1916  ab.

.
Absolvierung

Solche  Schüler,  welche  im  Interesse  ihres  künftigen  Berufs  mit  dem  Abschluß  der  Untersekunda  oder  vor
der  Obersekunda  die  Anstalt  verlassen  und  sich

den  Berechtigungsschein  zum  einjährig  freiwilligen  Dienste

erwerben  wollen,  haben  sich  der  fakultativen  Abschlußprüfung  zu  unterziehen,  für  welche  die  bezügliche  Prüfungsordnung

maßgebend  ist.
1

Solche  Schüler,  welche  im  Interesse  ihres  künftigen  Berufs  mit  dem  Abschluß  der  Untersekunda  oder  vor
Absolvierung  der  Obersekunda  die  Anstalt  verlassen  und  scs

den  Berechtigungsschein  zum  einjährig-freiwilligen  Dienste

erwerben  wollen,  haben  sich  der  fakultativen  Abschlußprüfung  zu  unterziehen,  für  welche  die  bezügliche  Prüfungsordnung

maßgebend  ist.  Für  Hessen:  N
ab  können  auch  Nichtschuler  diese  Prüfung  ablegen.

ach  einer  neueren  Bestimmung  mit  rückwirkender  Geltung  vom  Ostertermin  1908  einschließlich