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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. Februar 1917. Nr. 6.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigungen zur Vor-= 3. Maß= und Gewichtswesen: Zulassung eines Systems
nahme von Zivilstandshandlungen Seite 63 von Meßwandlern zur Beglaubigung durch die Elettri-
2. Militärwesen: Erster Nachtrag zu dem Gesamtver- schen Prüfämter 82
zeichnisse der den Militäranwärtern usyv. in den 4. Post= und Telegraphenwesen: Ausschließung der Ein-
Bundesstaaten vorbehollenen Stellen 65 schreibung bei Pribatpaletten 82
1. Konsulatwesen.
Dem Kaiserlichen Konsul Scholz in Schanghai ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai
1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden,
in Vertretung des Kaiserlichen Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen
und Schutzgenossen, einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und
die Geburten, Heiraten und Sterbesälle von solchen zu beurkunden.
Dem Kaiserlichen Vizekonsul Foerster in Nanking ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom
1. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des
Kaiserlichen Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs-
angehörigen und Schutzgenossen, einschließlich der unter deuischem Schutze befindlichen Schweizer, vor-
zunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
2. Militärwesen.
Nochstehend wird der erste Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 14. Juli 1915 (Zentralblatt für
das Deutsche ech S. 191) veröffentlichten Gesamtverzeichnisse der den Militäranwärtern und Inhabern
des Anstellungsscheins in den Vundesstaaten vorbehaltenen Stellen zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Berlin, den 3. Februar 1917.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Lewald.