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Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die in der zweiten Gehalts-Classe stehende Oberamtsrichtersstelle
zu Backnang haben sich innerbalb vierzehen Tagen bei dem Gerichtshofe in Eßlingen zu
melden.
2) Die Bewerber um die bei dem Oberamtsgerichte Backnang erledigte Aktuarsstelle
haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem Gerichtshofe in Eßlingen zu melden.
3) Die Bewerber um das in der zweiten Besoldungsklasse stebende, mit einem Kanzleikosten-Aversum
von 650 fl. verbundene Oberamt Freudenstadt werden aufgefordert, sich
innerhalb vierzehen Tagen vorschriftmäßig bei der Regierung des Schwarzwaldkreises zu
melden.
4) Die Bewerber um die bei den Cameralämtern Heivenheim und Heibronn erledigten
Buchhalter-Stellen haben sich binnen drei Wochen bei den betreffenden Cameralbebeamten,
und
5) die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Jartkreises erledigte Revisorsstelle
binnen der gleichen Frist bei der genannten Finanzkammer vorschriftmäßig zu
melden. ·
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