Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  in  der  zweiten  Gehalts-Classe  stehende  Oberamtsrichtersstelle
zu  Backnang  haben  sich  innerbalb  vierzehen  Tagen  bei  dem  Gerichtshofe  in  Eßlingen  zu
melden.

2)  Die  Bewerber  um  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Backnang  erledigte  Aktuarsstelle
haben  sich  innerhalb  vierzehen  Tagen  bei  dem  Gerichtshofe  in  Eßlingen  zu  melden.

3)  Die  Bewerber  um  das  in  der  zweiten  Besoldungsklasse  stebende,  mit  einem  Kanzleikosten-Aversum
  von  650  fl.  verbundene  Oberamt  Freudenstadt  werden  aufgefordert,  sich
innerhalb  vierzehen  Tagen  vorschriftmäßig  bei  der  Regierung  des  Schwarzwaldkreises  zu
melden.

4)  Die  Bewerber  um  die  bei  den  Cameralämtern  Heivenheim  und  Heibronn  erledigten
  Buchhalter-Stellen  haben  sich  binnen  drei  Wochen  bei  den  betreffenden  Cameralbebeamten,
  und

5)  die  Bewerber  um  die  bei  der  Finanzkammer  des  Jartkreises  erledigte  Revisorsstelle
  binnen  der  gleichen  Frist  bei  der  genannten  Finanzkammer  vorschriftmäßig  zu
melden.  ·

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