— 1018 —
Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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Nr. 35.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen: Einsehung 1 2. Zoll= und Steuerwesen: Festsetzung der ohne Steuer-
eines Reichskommissors für Wohnungswesen Seite 1019 zuschlag herstellbaren Zündwarenmengen auf 50 v. H.
Verlust der preußischen Staatsangehörigkeit 1020 der Vollkontingente für das Betriebsjahr 1918/19 10.0
XIVI. Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 6. September 1918.
1. Allgemeine Verwaltungsfachen.
Bekanntmachung
über die Einsetzung eines Reichskommissars für Wohnungswesen.
J.
Für die besonderen Aufgaben der Reichsverwaltung auf dem Gebiete des Wohnungswesens
in der Zeit des Uberganges von der Kriegs= zur Friedenswirtschaft ist im Reichswirtschaftsamt ein
Reichskommissar für Wohnungswesen bestellt worden, dem folgende Aufgaben zugewiesen sind:
1. Verteilung verfügbarer Heeres= und Marinevorräte für Bauzwecke im Einvernehmen mit
dem Reichskommissar für die Verwertung des entbehrlich werdenden Heeres- und Marine-
utes,
2. Körderung der Erzeugung von Baustoffen,
3. Regelung des Absatzes von Baustoffen,
1. Gewährung von Bauzuschüssen aus den durch den Reichshaushalt bereitzustellenden
itteln. «
II.
» Der Reichskommissar vertritt den Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts bei der Durch-
führung der oben genannten Aufgaben nach außen hin selbständig. Ihm wird ein Ausschuß bei-
gegeben, der in grundsätzlichen Fragen zu hören ist. Den Vorsitz im Ausschuß, dessen Mitglieder vom
Reichskanzler ernannt werden, führt der Reichskommissar.
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