Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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5. Zoll= und Steuer wesen. 
Auf Grund der Vorschriften in 1 unter b Abs. 5 und lII unter c Abs. 2 der Verordnung über die 
Regelung der wirtschaftlichen Betriebsverhältnisse der Branntweinbrennereien usw. für das Betriebs- 
jahr 1918/19 vom 17. Oktober 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1250) wird folgendes bestinht- 
Die in der Bekanntmachung vom 25. Oktober 1917 (Zentralblatt für das Deutsche Reich 
S. 386) für das Betriebsjahr 1917/18 getroffenen Anordnungen über das Verfahren bei Ubertragung 
des Durchschnittsbrandes der Brennereien und bei Ermäßigung der Zuckersteuer für den als Zumaischstoff 
zu mehligen Stoffen und Rübenstoffen bei der Branntweinbereitung verwendeten Zucker finden in 
gleicher Weise Anwendung für das Betriebsjahr 1918/19. 
Berlin, den 29. Oktober 1918. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Meuschel. 
Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuch drucker. in Berlin.
	        
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