Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Bekanntmachung. 
In Abänderung der Bekanntmachungen vom 31. Oktober 1917 wegen der Verteilung der 
Geschäste auf das Reichsamt des Innern und das Reichswirtschaftsamt — Zentralblatt für das Deutsche 
Reich S. 303 — und vom 26. Oktober 1918 wegen der Verteilung der Geschäfte auf das Reichs- 
wirtschaftsamt und das Reichsarbeitsamt — Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 1088 — wird 
folgendes bestimmt: 
Die Bearbeitungen des ländlichen Wohn= und Siedlungswesens geht vom Reichsamt 
des Innern auf das Reichsarbeitsamt über, so daß zum Geschäftsbereiche des Reichs- 
arbeitsamts das gesamte Wohn-- und Siedlungswesen gehört. 
Berlin, den 21. Dezember 1918. 
Der Rat der Volksbeauftragten. 
Ebert. Haase. 
Der Staatssekretär des Reichsarbeitsamts. 
Bauer. 
3. Medizinal= und Veterinärwesen. 
  
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