Zwang, Freiwilligkeit und Selbstbestimmung als Erziehungsmächte. 29
in die Erscheinung getreten ist, sehen wir ja gerade, daß die Jugend
von sich aus nach einem Leben, nach einem Boden strebt, auf dem
sie unter sich sein kann, wenigstens zeitweilig und wenigstens zur
Pflege bestimmter Interessen. Es ist von höchstem Interesse zu beobachten,
daß die sozialdemokratische Jugend sich ebenso gegen die
Arbeiterbürokratie und den Parteizwang aufgelehnt hat (bis sie
durch staatliche Maßnahmen an der freien Vereinigung gehindert
und den Gewerkschaften, bzw. den Parteivereinen geradezu zugeführt
wurde) wie die bürgerliche Jugend gegen die Schule und die allzu
starke Betonung der Autorität des Elternhauses. Der Zwang stimmt
also nicht zur durchschnittlichen Beschaffenheit der Jugendlichen.
Der Zwang garantiert uns nicht die erzieherische Einwirkung, die
wir doch erstreben, der Zwang ist endlich auch mit dem Endziel aller
Erziehung nicht vereinbar. Direkt wird ja niemand den Zwang
oder den Gehorsam als das Endziel der Erziehung bezeichnen. Wir
alle würden uns dagegen sträuben, zu sagen, die Erziehung laufe
darauf hinaus, abhängige subalterne Menschen zu erziehen, aber
mit anderen Worten und in anderer Form spielt der Zwang doch
in der pädagogischen Teleologie eine Rolle; man bringt ihn gern
mit dem sachlichen Rechte der Autorität zusammen und rechtfertigt
ihn als Folge der natürlichen Überordnung des Sachverständigen
über den, der wegen seiner Jugendlichkeit noch nicht voll genommen
zu werden braucht. Man sagt nämlich, die Jugend muß noch
Respekt haben (ganz gewiß!), und wenn sie nicht Respekt hat, so
muß sie Respekt lernen. Ganz gewiß. Eine Jugend, die die Ehrfurcht
eingebüßt hätte, wäre in der Tat die schwerste Gefahr für
unser geistiges und sittliches Leben. Aus Einsicht in die eigene
Unzulänglichkeit, in den Mangel an Reife muß die Jugend Ehrfurcht
haben, Ehrfurcht vor dem Reifen. Ein Mann, der gewiß
nicht in den Verdacht kommen kann, ein Pädagoge der Autorität
gewesen zu sein, Friedrich Nietzsche hat deshalb einmal das
Wort geprägt, die Erziehung müsse bei der Jugend den
lächerlichen Anspruch auf Selbständigkeit des Urteils unterdrücken
und müsse den jungen Menschen an strengen Gehorsam gewöhnen.
Aber er fügt hinzu: „Unter dem Szepter des Genius“ und nicht
unter dem Zwange einer Fuchtel. Mit anderen Worten:
Das sachliche Recht und die Uberlegenheit der Autorität
erkennen und sich ihr fügen zu lehren, ist gewiß eine der tiefsten
Erziehungsaufgaben, aber ihre Erfüllung hängt mit davon ab, daß
die Autorität durch ihre sachliche Überlegenheit selbst imponiert und
den Gehorsam nicht einfach durch Machtmittel erzwingt. Man tut
deshalb der Jugend auch Unrecht, wenn man in ihrer Verfassu
nur die Auflehnung gegen die Führung findet; vielmehr sind m. E.
die edelste Begeisterungsfähigkeit und die besinnungslose Hingabe
der Verehrung auch Zeichen der Jugend, wo echtes Heldentum der
Gefinnung und Handlung, reife überlegenheit einer vollendeten
menschlichen Persönlichkeit ihr einleuchtet und imponiert. Ich
stimme ganz gewiß dem Satze zu, daß Jugend Ehrfurcht haben,
Ehrfurcht lernen müsse, Ehrfurcht vor den ewigen Werten, Werken