Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

201

2.    Konsulatwesen.

Dem  Verwalter  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Rustschuk  Vizekonsul  Foerster  ist  auf  Grund  des
§ 1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für
den  Stadtbezirk  Rustschuk  sowie  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  erteilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  einschließlich
der  unter  deutschem  Schutze  befindlichen  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heiraten  und
Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

3.  Marine  und  Schiffahrt.

Auf  Grund  des  §  8  des  Gesetzes  über  die  Wiederherstellung  der  deutschen  Handelsflotte  vom
7.  November  1917  (Reichs-Gesetzbl.  S.  1025)  hat  der  Bundesrat  an  Stelle  des  Königlich  Bayerischen
Bezirksamtmanns  Bittinger  den  Königlich  Bayerischen  Rat  am  Verwaltungsgerichtshofe  von  Baumer
zum  Mitglied  des  Reichsausschusses  für  den  Wiederaufbau  der  Handelsflotte  ernannt.

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag,  Berlin  W.  8.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sitmenfeld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.
34