Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

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Dänemark.

28.  Nov.  Die  deutsche  Bundesversammlung  beschließt  den  dänischen  Gesandten

  für  Holstein  und  Lauenburg  nicht  zuzulassen  und  suspendirt
vorläufig  die  holsteinische  Stimme  am  Bunde.  Oesterreich  und
Preußen  erklären  sich  zu  Protokoll  für  Aufrechthaltung  des  Londoner
  Protokolls  unter  gewissen  Voraussetzungen  und  anerkennen
die  Succession  Christians  IX.  in  Lauenburg  selbst  für  den  Fall,
daß  das  Londoner  Protokoll  hinfällig  werde.  (s.  Dtschld.)

1.  Dec.  Hall  zieht  sein  Entlassungsgesuch  als  Minister  für  Holstein

2.

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wieder  zurück.

„  Deer  Reichsrath  genehmigt  in  dritter  Lesung  das  zur  Verfassung
  vom  18.  Nov.  gehörige  Wahlgesetz  für  Dänemark-Schleswig.
„  (Schleswig.)  Die  neue  Verfassung  für  Dänemark-Schleswig
  vom  18.  Novbr.  wird  im  Herzogthum  Schleswig  amtlich  promulgirt.


„  Die  Regierung  verlangt  vom  Reichsrathe  die  Bewilligung
eines  Anlehens  von  10  Mill.  Thlr.

(Holstein.)  Proklamation  Christians  IX.  an  die  Holsteiner:
„An  Unsere  lieben  und  getreuen  Unterthanen  im  Herzogthum  Holstein.
Wir  Christian  IX.  von  Gottes  Gnaden  rc.  thun  kund  hiermit:  die  Thronfolgeordnung
  für  die  dänische  Monarchie,  festgestellt  nach  schweren  Erschütterungen
  durch  das  Gesetz  vom  31.  Juli  1853,  sollte  ein  Werk  des  Friedens
sein.  Durch  aufopfernde  Hingebung  anderer  angebahnt,  ist  sie  von  Uns  angenommen
  worden,  ohne  persönlichen  Ehrgeiz,  allein  in  der  Hoffnung  dem
Wohl  des  geliebten  Vaterlands  dadurch  zu  dienen.  In  dem  eurcpäischen
Staatenrecht  hat  sie  Anerkennung  gefunden  durch  einen  feierlichen  Tractat,
an  welchem  sich  die  meisten  und  größten  Mächte  Europa's  betheiligt  haben,
da  sie  die  Integrität  der  dänischen  Monarchie  als  eine  Nothwendigkeit  für
den  europäischen  Frieden  erkannten.  Dennoch  haben  sich  der  solchergestalt  zur
Wohlfahrt  Unseres  Landes  und  zur  Wahrung  des  Weltfriedens  getroffenen
Ordnung  gegenüber  Bestrebungen  geltend  gemacht,  welche  auf  die  Zersplitterung
  der  dänischen  Monarchie  gerichtet  sind,  und  denen  die  unbegründetsten
  Erbansprüche  zum  Deckmantel  dienen.  Zu  Unserer  innigen

’7),

Betrübniß  müssen  Wir  wahrnehmen,  daß  dieselben  auch  in  Unserem  Herzogthum

  Holstein  Raum  gewinnen,  die  Gemüther  in  Aufregung  setzen  und  Ungewißheit
  und  Zweifel  selbst  bei  denen  hervorrufen,  auf  deren  Treue  und
Hingebung  Wir  vorzugsweise  zu  bauen  berechtigt  sind.  Holsteiner!  Wir  erkennen
  in  der  Aufrechthaltung  der  dänischen  Monarchie  eine  Unserer  wichtigsten
Regentenpflichten.  Wie  Wir  es  daher  selbstverständlich  nicht  dulden  können,
daß  dagegen  gerichtete  Bestrebungen  durch  die  Haltung  eines  Theils  des
Beamtenstandes  genährt  werden,  so  sind  Wir  überhaupt  fest  entschlossen
und  gerüstet,  allen  aufrührerischen  Bewegungen  mit  Macht
entgegenzutreten,  und  jeden  zur  strengsten  Verantwortung  zu
ziehen,  der  sich  in  dieser  Richtung  zu  ungesetzlichen  Schritten
fortreißen  läßt.  Wir  hegen  indessen  die  Zuversicht,  daß  Unsere  lieben  holsteinischen
  Unterthanen,  durch  so  manche  Bande  mit  Uns  verknüpft,  in  der
Treue  gegen  Uns  sich  nicht  wankend  machen  lassen,  daß  die  Zweifelnden  zur
Pflichterkenntniß,  die  aufgeregten  Gemüther  zur  Besonnenheit  zurückkehren,
und  so  Unserem  landesväterlichen  Herzen  Maßnahmen  werden  erspart  werden,
die  demselben  zu  tiefem  Schmerz  gereichen  würden.  Die  vieljährigen  Bestrebungen,
  eine  Verständigung  über  die  Verfassungsverhältnisse  der  gesammten