Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

4. 
Erklärung. 
I. Art des Unternehmens und Betriebsart: 
II. Welche Zweigniederlassungen werden im Inland betrieben und wo? 
III. 
IV. 
a) Ist das Unternehmen während des ganzen Monats betrieben worden oder seit wann? 
b) Ist das Unternehmen vor Ablauf des Monats eingestellt worden und wann? 
  
Mark 
a) Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Entgelte, die in 
dem Betrieb einschließlich der inländischen Zweig- 
niederlassungen für Lieferungen der im § 8 des 
Gesetzes genannten Luxusgegenstände vereinnahmt 
worden sind? 
Gesamtbetrag 
b) Welche Beträge entfallen hiervon: 
1. auf Lieferungen in das Ausland (8§ 2 Nr. 1 
des Gesetzes) )4 
. auf sonst für jenere, erachiete Lieferungen 
(6§ 2, 3 des Gesetzes)?. 
. auf Lieferungen zur gewerblie en Weiterver 
äußerung (§ 20 des Gesetzes)? (Siehe Anm. 1) 
10 
  
Somit scheiden in der Monatserklärung als 
steuerfrei aus 
Mark 
  
steuerpflichtig verbleiben. 
e) Welche in einem früheren Steuerabschnitte rrenren 
Entgelte sind #mrückgezahlt worden (6. 18 des 
Gesetzes)?) 
  
—# 
d) Hiervon unterliegen dem Steuersatze von: 
1. 10 v. H. mit X Steuer 
2. 5-- T. o% 
(Siehe Anm. 2) 
  
Summe wie oben 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.