Umsatzsteneramt Mufter 8.
Hebebezirk——... (Ausführungsbestimmungen §# 50.)
Umsatzsteuerliste U
— für die allgemeine Umsatzsteuer —
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«aufdasKalenderjahr19einschließlichderinnerhalbdesJahtes
liegenden Steuerabschnitte.
Dieses Buch enthält Blätter.
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Anleitung.
1. Die Umsatzsteuerliste ist in Buchform zu führen.
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Die Blätter sind, wenn es sich nicht um fesigebundene Bücher mit fortlaufenden Blatt= oder Seitenzahlen handelt,
mit einer Schnur zu durchziehen, deren Euden unter Verwendung des Amtssiegels anzusiegeln sind.
Die Spalten 1 bis 9 sind nach Feststellung der Steuer, die übrigen Spalten bei der Entrichtung der Steuer usw.
auszupüllen.
Die oberste Landesfinanzbehörde kann im Bedarfsfall die Anlegung neuer und die Benutzung von Spalten zu
anderweiten Eintragungen anordnen.
Die Spalten 6 bis 8, 16, 19 bis 28, 25, 27, 29 und 31 sind am 1. Oktober jedes Jahres (6( 60 der Ausf. Best.)
aufzurechnen. «
. Die Spalten 15 und 16 sind nur auszufüllen, wenn die Einzahlung der Beträge aus den Spalten 11 bis 14 erst
nach dem 81. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres bzw. drei Monate nach Schluß des Steuerabschnitts
erfolgt.
Die Eintragungen haben für jeden Steuerpflichtigen unter je einer fortlaufenden Nummer zu erfolgen. Zwischen
den einzelnen Nummern ist so viel Raum zu lassen, daß die Teilzahlungen in Spalte 12 hintereinander eingetragen
und aufsgerechnet werden können. Auch sind Nachveranlagungen eines bereits in der Umsatzsteuerliste stehenden
Steuerpflichtigen bei dem ersten Eintrag zu vermerken.
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*s.
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