Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

— 200 — 
A. 
Erklärung. 
1. Tag der Einfuhr Ausfuhr —: 
2. Des Gegenstandes handelsübliche Benennung: 
3. a) Das entrichtete oder vereinbarte Entgelt beträgt. Mark: 
b) der gemeine Wert des ohne Vereinbarung eines Entgelts ausgeführten Gegenstandes 
beträgt: Mark. 
Es wird versichert, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden sind. 
(Ort. Straße, , den ten 19 
Hausnummer) 
(Uor= und Zuname 
und Stand) 
B. 
Steuerfestsetzung. 
Die Umsatzsteuer für den unter § 8 Abs. 1 Nr. des Umsatzsteuergesetzes fallenden Gegen- 
stand ist bei einem Entgelt — einem gemeinen Werte — von . Mark unter Vorbehalt 
der Nachforderung nach dem Satze von v. H. festgesetzt worden auf Mark 
Pfennig. · 
Der Betrag ist eingezahlt und im Einnahmebuch unter Nr. verbucht worden. 
(Ort der den ien 19 
Amtsstelle) 
(Siegel) (Name des Beamten) 
(Diensteigenschaft)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.