Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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— wegen der nicht vorhanden gewesenen, durch andere Gesetze vorgeschriebenen Buchführung kein Rechts- 
mittel — und gegen die Erhebung des Zuschlags von v. H. die Verwaltungsbeschwerde innerhalb 
zweier Wochen gegeben. 
Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Einzahlung nicht aufgehalten. 
(Unterschrift) 
An 
Empfangsbestätigung. 
Der angeforderte Betrag von + Pf. — zuzüglich 5 v. H. Zinsen in Höhe 
von Pf. vom ten 19 ab — ist heute eingezahlt worden 
und im Einnahmebuch unter Nr. nachgewiesen. 
(Ol) , den ten 19 
(Hebestelle) 
(Amtsstempelabdruck) 
(Unterschrift)
	        
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