Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

— 423 — 
(Noch Wein) 
stärktem Beingeistgeholte wird derjenige Wein angesehen, dessen Wein- 
geistgehalt mehr als 140 g. aber nicht mehr als 200 g in 17 beträgt; 
wird vom u a —mis daß der Weingeistge ehalt eir, eines Weines 
von mehr als 140 g in 17 natürlich ist, so ist der an als Wein mit 
natürlichem Weingeistgehalte zu behandeln. Wein mit einem Weingeist= 
gehalte von mehr als 200 g in 11 wird wie Branntwein verzollt. 
Bein dessen Gehert an Efsigsäure (slüchtiger Säure) 30 g oder darüber 
17 beträgt und dessen Weingeistgehalt, vermehrt um den Gehalt an 
issebern 140 g in 17I# nicht Übersteigt, ist wie Weinessig zu verzollen G. 
4 Ferschniffweine zu dem ermönßiten Zollsctze ron 13 .4% für 1 dr 
aind nur volche rofe Natur##eine send Aloefe zu %% Weine zuzulassen 
icelehe im Liter Fliiesiiheit mindestens 4 und hõöchetens 2009 2 
geist — beriehentlieh im MWoste das entswrechende bei alent ron Frucht- 
zueker — Sowie bei 1000 mindestens 20 4 trochenen Ertrakt ent- 
halten, sosern aie unter lieobachtungꝗ der dariiber in der Weintollordnuny O 
urlassene) Vrschriften zum erschneiden #cirkiich rericendef werden. 
Als Verschnitt ist es eu eruchten, irenn (dler z rerschneidende toeiße# 
Wein mit U##1 odler Moat ron der rorstehend bezeichneten Beschassen- 
heit in einer Menge ron nicht melr als 60 r. H. und der zu rer- 
schneidende rote Ilein zuusk solchem Ieine oder MWoste in einer Alenge 
ron nischi mehr als 77 ½/ v. 7l. des Jonzen Gelischer rersefzt cird. 
Liie lerzollunq 2um ermiiißigten Satre von J/35 /M d= isé ron 
der V’bertruchu#ng der Verttend##ng des UIeines nach Maßgabe der IVein- 
zollordwung C abbänyng. 
4% F'or- kin. und Madeirairein aind nur solche Traubenireine an- 
zdunehen. % in einem der tum portugiesischen Dourogebiete gehörigen 
Nvinbatberirke oder auf der Insel Moadeira errzeuqi und her die 
Häsen, ron Porlo oder Funchal mit ron den 2uständiqen portugiesischen 
den Fuewestelhte Uræprunga- und Keinleil#ze#missen rerschißrt 
u Orden z in 
2. Weine von Trauben mit Heilmittelzusätzen, z. B. Kolawein, Pepsin- 
wein, Wermutwein: 
a) in Behältnissen bei einem Raumgehalten von 15 oder mehr, 
neben der inneren Abgabe 182 60 
Hermtekwein miit eien einessiehalte von icnt –*- als AM 
In 77. 
G 
2 
in Hris. .....·..... — r 20 
in Behãlinissen .. — " 30 
b) in anderen Behältnissen, neben der inneren Abgabe 182 80 
liermuwein / einen Weingeiatgehulte ron nieht mehr als A 
in Fiiauern ........... — ?520 
in anderen Jesndsen . — " 30 
Anmerkung zu 2. Weine mit Heimutelussoen. die ausschließlich zum Heil- 
gebrauche dienen, z. B. Brechwein (Wein mit Zusatz von Berchweinstein) 
und Rampferwein. sind gleich den ausschlienzlich zum Heilgebrauche 
verwendbaren weinigen Auszügen, . B. Brechwurzelwein, Chinawein, 
Condurangowein, Rhabarberwein, Jeitlosenwein, nach Nr. 386 zum Satze 
von 40.¾ für 1 2z zu vergollen 
Weine mit Leimitkelhusäpen sowie weinige Auszüge (einschließlich der- 
jenigen, welche ausschließlich zum Heilgebrauche dienen) sind, sofern ihr Wein- 
geistgehalt mehr als 2000 g in 17 beträgt, wie Branntwein zu vergollen. 
3. Maltonwein: 
in Behältnissen bei einem Raumgehalte von 15 1 oder mehr, 
neben der inneren Abgahe 183 24 
in anderen Behältnissen, neben der inneren Abgabe ... 183 75 
4. Milchwein (Kumyß): 
in Behältnissen bei einem Naumgehalte v von 15 1 oder mehr .. 185 24 
  
  
in anderen Behältnissen .. 185 48
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.