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(Noch Wein)
stärktem Beingeistgeholte wird derjenige Wein angesehen, dessen Wein-
geistgehalt mehr als 140 g. aber nicht mehr als 200 g in 17 beträgt;
wird vom u a —mis daß der Weingeistge ehalt eir, eines Weines
von mehr als 140 g in 17 natürlich ist, so ist der an als Wein mit
natürlichem Weingeistgehalte zu behandeln. Wein mit einem Weingeist=
gehalte von mehr als 200 g in 11 wird wie Branntwein verzollt.
Bein dessen Gehert an Efsigsäure (slüchtiger Säure) 30 g oder darüber
17 beträgt und dessen Weingeistgehalt, vermehrt um den Gehalt an
issebern 140 g in 17I# nicht Übersteigt, ist wie Weinessig zu verzollen G.
4 Ferschniffweine zu dem ermönßiten Zollsctze ron 13 .4% für 1 dr
aind nur volche rofe Natur##eine send Aloefe zu %% Weine zuzulassen
icelehe im Liter Fliiesiiheit mindestens 4 und hõöchetens 2009 2
geist — beriehentlieh im MWoste das entswrechende bei alent ron Frucht-
zueker — Sowie bei 1000 mindestens 20 4 trochenen Ertrakt ent-
halten, sosern aie unter lieobachtungꝗ der dariiber in der Weintollordnuny O
urlassene) Vrschriften zum erschneiden #cirkiich rericendef werden.
Als Verschnitt ist es eu eruchten, irenn (dler z rerschneidende toeiße#
Wein mit U##1 odler Moat ron der rorstehend bezeichneten Beschassen-
heit in einer Menge ron nicht melr als 60 r. H. und der zu rer-
schneidende rote Ilein zuusk solchem Ieine oder MWoste in einer Alenge
ron nischi mehr als 77 ½/ v. 7l. des Jonzen Gelischer rersefzt cird.
Liie lerzollunq 2um ermiiißigten Satre von J/35 /M d= isé ron
der V’bertruchu#ng der Verttend##ng des UIeines nach Maßgabe der IVein-
zollordwung C abbänyng.
4% F'or- kin. und Madeirairein aind nur solche Traubenireine an-
zdunehen. % in einem der tum portugiesischen Dourogebiete gehörigen
Nvinbatberirke oder auf der Insel Moadeira errzeuqi und her die
Häsen, ron Porlo oder Funchal mit ron den 2uständiqen portugiesischen
den Fuewestelhte Uræprunga- und Keinleil#ze#missen rerschißrt
u Orden z in
2. Weine von Trauben mit Heilmittelzusätzen, z. B. Kolawein, Pepsin-
wein, Wermutwein:
a) in Behältnissen bei einem Raumgehalten von 15 oder mehr,
neben der inneren Abgabe 182 60
Hermtekwein miit eien einessiehalte von icnt –*- als AM
In 77.
G
2
in Hris. .....·..... — r 20
in Behãlinissen .. — " 30
b) in anderen Behältnissen, neben der inneren Abgabe 182 80
liermuwein / einen Weingeiatgehulte ron nieht mehr als A
in Fiiauern ........... — ?520
in anderen Jesndsen . — " 30
Anmerkung zu 2. Weine mit Heimutelussoen. die ausschließlich zum Heil-
gebrauche dienen, z. B. Brechwein (Wein mit Zusatz von Berchweinstein)
und Rampferwein. sind gleich den ausschlienzlich zum Heilgebrauche
verwendbaren weinigen Auszügen, . B. Brechwurzelwein, Chinawein,
Condurangowein, Rhabarberwein, Jeitlosenwein, nach Nr. 386 zum Satze
von 40.¾ für 1 2z zu vergollen
Weine mit Leimitkelhusäpen sowie weinige Auszüge (einschließlich der-
jenigen, welche ausschließlich zum Heilgebrauche dienen) sind, sofern ihr Wein-
geistgehalt mehr als 2000 g in 17 beträgt, wie Branntwein zu vergollen.
3. Maltonwein:
in Behältnissen bei einem Raumgehalte von 15 1 oder mehr,
neben der inneren Abgahe 183 24
in anderen Behältnissen, neben der inneren Abgabe ... 183 75
4. Milchwein (Kumyß):
in Behältnissen bei einem Naumgehalte v von 15 1 oder mehr .. 185 24
in anderen Behältnissen .. 185 48